185 FREILIGRATH
strichenes Poem zurück, eine Übersetzung nach Robert Burns, „Trotzalledem!" Schon drei oder vier Übersetzungen desselben Gedichtswaren anderwärts unbeanstandet erschienen. Am 3. Januar ging alsoeine Doppelbeschwerde des Dichters nach Berlin ab. Viel Hoffnungauf Erfolg hegte er dabei nicht. „Es ist jetzt mit der Censur inPreußen schlimmer als je," schrieb er am 1. Januar an den FreundKarl Buchner, „wöchentlich, sagt mir der hiesige Landrath (der Cen-sor unsers Kreises ist), kommen neue geheime Instructionen an dieCensoren, so daß natürlich ein nur irgend beschränkter Kopf in diesemChaos von Verboten die Besinnung verliert und zuletzt vernunftlosdrauflos streicht, nur um es oben nicht zu verderben ... Es ist eineHeidenwirtschaft — trostlos — trostlos — trostlos! Wann wird esanders werden?!"
Die Antwort aus Berlin war noch längst nicht da, und schon hatteFreiligrath am 27. Januar über eine neue „Wenzelei" zu klagen: seinprächtiges, tief nationales Gedicht „Am Baum der Menschheit drängtsich Blüth' an Blüihe" war dem Rotstift des Zensors zum Opfer ge-fallen. Am 13. Februar verhandelte das Oberzensurgericht über diedrei Fälle. In den beiden ersten bestätigte es die Verfügung des Zen-sors mit der Motivierung: „Die Grundgedanken, von welchen beideGedichte ausgehen, sind bei klarer und reiner Auffassung und Anwen-dung vollkommen wahr und mögen auch in poetischer Form aus-gesprochen und verherrlicht werden. Es ist aber denselben in vor-liegenden Gedichten eine solche Wendung und Beziehung gegeben,daß damit den gegen die bestehende, sociale und politische Ordnungder Dinge ankämpfenden Tendenzen — in dem ersten den falschenFreiheits-Ideen, in dem andern der feindlichen Entgegensetzung derverschiedenen Stände — in aufregender Weise das Wort geredet wird,weßhalb die Censurwidrigkeit dieser Gedichte nach Artikel IV. derCensur-Instruction sich klar herausstellt." Im dritten Falle hob es dasVerbot des Zensors auf, weil das Gedicht nichts Zensurwidriges ent-halte — mit Ausnahme der beiden Verse: „Vom Steppengeier warddie Rose Polen Vor unsern Augen wild und grimm zerpflückt"; dieseerklärte das Gericht „als Verunglimpfung einer mit dem preußischenStaate in freundschaftlicher Verbindung stehenden Regierung" (derrussischen) für unzulässig. ■— Die Entscheidung des Gerichts ent-sprach ganz den Anträgen des Staatsanwalts v. Lüderitz, der am 11. Ja-nuar in seinem blütenreichen Stil einen ausführlichen Kommentar zuden beiden ersten Gedichten gegeben hatte. „Für Freiheit und Recht"erhebe eine Partei, die am Sturz der Verfassung arbeite, und umhängedie Bekenner dieser Tendenz mit dem Kranz des Martyriums; gleichdie erste Strophe spreche von Männern, die „sich im Kerker die Adernzerschnitten"; das gehe zweifellos auf den Rektor Weidig aus Butz-bach, der sich im Februar 1837 im Gefängnis entleibt hatte, ohne daß