0
5
CATALOGUS LIBRORUM PROHIBITORUM
Navarra; sogar französische Bearbeitungen von Ovids „Ars amandi".Aus der italienischen Literatur Macchiavells „II principe" („item inÜbersetzungen!") und Marini, aus der französischen „Abelard undHeloise", Lafontaines „Contes et nouvelles", Clemens Marot, Scarronund Cyrano de Bergerac, aus der englischen Fielding, Sternes„Tristram Shandy" und Swifts Satire „Märchen aus der Tonne"; ausder dänischen Ludwig Holberg.
Nun aber die deutsche Literatur! Der Katalog verbietet tatsächlichRollenhagens „Froschmäusler", Grimmeishausens „Simplicissimus" und„Vogelnest", die drei Bände der Schriften Lessings, sogar den i. Bandder Gedichte des Magisters Gottsched. Ferner Albrecht v. Hallers„Kleine Schriften", Philander v. Sittewalds „Gesichte" (auch in fran-zösischer Übertragung!), Andreas Gryphius' Lustspiel „Saugamme oderdas untreue Gesind", Reuters „Schelmuffsky", vom Verfasser des „Re-nommisten", Zachariä, die „Schöpfung der Hölle", einen Anhang zuJoh. Christ. Günthers Gedichten, Lohensteins „Agrippina", Zieglerund Kliphausens „Heldenliebe der Schrift alten Testamentes" undaus v. Bessers Schriften Band l einen Bogen mit dem Gedicht „DieRuhestatt der Liebe". Außerdem eine Menge der beliebtesten Volks-literatur, zahlreiche Robinsonaden, den Faust von Widmann undPfizer, eine aufklärende Umgestaltung des alten Volksbuches, den„Jungen Eulenspiegel", „Reineke den Fuchs" in der Ausgabe vonGottsched und anderes.
Eine ganz ansehnliche literarische Gesellschaft also, die sich indiesem Zensurspritzenhaus zusammengefunden hat. Aber mit welchemPack wurden sie hier gemeinsam eingepfercht! Denn zum weitausgrößten Teil ist der Katalog das reichhaltigste Verzeichnis minder-wertigster und unsauberster Schundliteratur, daß einem Liebhaber undSammler solcher „Amours, Amüsements, Art de . . ., Abenteuer, Be-gebenheiten, Deliciae, Dialogues, Facetien, Galanterien, Geschichten,Historien, Intrigues, Leben und Taten, Liebesgeschichten, Memoires,Recueils, Tableaux" und ähnlicher Machwerke das Wasser im Mundezusammenlaufen mußte. So wurde die löbliche Zensurhofkommissionselbst die Verfasserin des gefährlichsten aller Bücher, und es ist er-staunlich genug, daß sie erst 1777, fünf Jahre nach van Swietens Tod,den logischen Schluß zog und — ihr eigenes Werk verbot!
Das bei demselben Verleger v. Trattner 1771 erschienene Supplc-mentbändchen zählt 55 Seiten. Die Mehrzahl der schon 1765 genann-ten Namen begegnet hier wieder mit andern Werken, je nachdem sieder Zensurkommission vor Augen gekommen waren; sie widmete ihreSorgfalt selbst den ältesten Scharteken, die man wohl im Gepäck derReisenden oder in Buchhändlerpaketen bei der Zollrevision erwischthatte. So wurde u. a. erst jetzt Moscheroschs „Christliches Ver-mächtnis" von 1643 verboten. An Neuerscheinungen der deutschen