BROCKHAUS' KONVERSATIONSLEXIKON 88
dienen", z. B. der Großherzog von Toskana, Geschäftsträger und Lega-tionsräte in Konstantinopel, Stockholm, Smyrna usw. Die für diesebeiden Kategorien bestimmten Exemplare müßten durch das k. k.Revisionsamt „unter den gewöhnlichen Vorsichten in das Ausland anihre Adresse" gesandt werden. Von den übrigen Pränumerantenkönne nur bei Standespersonen „einige Ausnahme von der strengenRegel" gemacht werden, bei „Beamten höhern Ranges, Professorenund Gelehrten, für deren Verläßlichkeit volle Bürgschaft vorhandenund von denen daher irgendeine Verbreitung jenes im schlechtestenSinn geschriebenen Werks nicht im geringsten zu besorgen, vielmehrdas Bedürfniß, solches zu besitzen, erwiesen ist", und auch dann nur,wenn für jeden Pränumeranten einzeln und zu seinem alleinigen Ge-brauch ein entsprechendes Gesuch gemacht würde. Im übrigen hättendie Buchhändler es sich selbst zuzuschreiben, „wenn ein Speculations-geschäft, das sie mit dem schon seit längerer Zeit im politischen Sinneübel berüchtigten Buchhändler Brockhaus auf ihr Risico eingingen,nunmehr zu ihrem Nachtheil ausschlage". Verschiedenen Provinz-behörden wurde noch besonders aufgetragen, die beiden Bände nuran Leute zu verabfolgen, die „bei einem ganz tadellosen moralischenund politischen Charakter wegen ihres Berufes und echter Bildungbesondere Rücksicht verdienen", ihnen aber einen Revers abzuver-langen, daß sie ihr Exemplar an niemanden „verleihen, verschenkenoder verkaufen" würden; dagegen seien „Beamte niederer Kategorieund insbesondere Personen aus dem Bürger- und Gewerbestandedurchaus nicht geeignet, eine derartige Begünstigung zu erlangen".Es hing demnach von dem Gutbefinden der einzelnen Behörden ab,ob die Subskribenten ihr Exemplar kompletieren durften oder nicht;wurde ihnen das dazu notwendige Sitten- und Unbescholtenheits-zeugnis verweigert, so mochten sie mit ihrem Buchhändler prozes-sieren. Doch dürfte dieser findig genug gewesen sein, alle Ansprüchehintenherum zu befriedigen; darin hatte ja der österreichische Buch-handel eine große, von den Verlegern im „Ausland" nach Kräftenunterstützte Praxis. Gleichwohl wurde das Geschäft dadurch nichtwenig erschwert, und soeben waren noch zwei Supplementbände desLexikons im Druck. Also galt es wieder, mit Samtpfoten zu streicheln.Brockhaus ließ die beiden verbotenen Bände neudrucken und „vonallen revolutionären Auswüchsen reinigen" — seine eigenen Worte!Er ließ durch den Baron v. Münch-Bellinghausen in Dresden, denspäteren allmächtigen Bundespräsidialgesandten in Frankfurt, umWaffenstillstand bitten; er engagierte für die Bearbeitung aller Artikelüber Fragen der katholischen Kirche in den neuen Supplementbändeneigens einen Katholiken und legte dessen Manuskripte noch obendreinAdam Müller vor; er erklärte sich bereit, die Bände 9 und 10 in Wienunter dortiger Zensur neu drucken zu lassen, „insofern der Grund-