35 v.ARNIM (BETTINA)
den Staats, des Christenthums und der socialen Einrichtungen jederArt möglich. Eine natürliche Folge der Nichtachtung und ausdrück-lichen Bekämpfung dieser Prinzipien ist, daß die Verfasserin sich dieFrage gar nicht aufwirft, oh mit den Consequenzen derselben, so lang-sam sie sich auch im Kampf mit tausendfachen Hindernissen ent-wickeln mögen, nicht am Ende dennoch unendlich mehr für die Ver-wirklichung der Rechtsidee und für die Veredlung des menschlichenGeschlechts geleistet werde, als mit einer durch nichts als durch dasidealisierende Genie bewährten politischen Theorie. — Wäre das Buch,statt in dem nur für einen kleinen Leserkreis geeigneten Tone prophe-tischer Exstase, in der dem größern Publikum zugänglichen Form ein-facher Logik und verständiger Reflexion geschrieben, und trüge nichtder abentheuerliche Charakter der wenn auch nicht genannten, dochbekannten Verfasserin dazu bei, die praktische Richtigkeit und Anwend-barkeit der darin enthaltenen Doktrinen in Zweifel zu stellen, so würdedasselbe, den gesetzlichen Bestimmungen nach, vermöge der darindargelegten und vertheidigten Irreligiosität und vermöge des darin ge-predigten heillosen Radicalismus für eine der gemeingefährlichstenSchriften erklärt werden müssen."
Von seinem Standpunkt aus hatte Minister v. Arnim mit dieser un-bedingten Verurteilung zweifellos recht; er täuschte sich auch nicht,wenn er nunmehr dem Könige warnend vorhielt, was die Folgen seinereigenmächtigen, das Zensurgesetz umgehenden „Vergünstigung" seinmüßten: er störe dadurch die Unbefangenheit des öffentlichen Urteilsund fordere gar die Vermutung heraus, als ob er den Inhalt, wennauch nur teilweise, billige! Wenn sich diese Ansicht, die bereits hierund da geäußert werde, weiter verbreite, werde die Gefährlichkeit desBuches ungleich größer; es werde gewiß nicht an Leuten fehlen, diesich ein Geschäft daraus machen würden, „den Inhalt der Schrift ausseiner gegenwärtigen hieroglyphischen Form in die einfache Logik undunverhüllte Sprache des gemeinen Mannes zu übersetzen". RadikaleBlätter, wie die „Mannheimer Abendzeitung", hätten damit bereits be-gonnen. — Im königlichen Zivilkabinett ging auch dieses ministerielleSchriftstück ohne Antwort „zu den Akten"; den Empfänger mochtedie Belehrung um so mehr verdrießen, als sich die Voraussage desMinisters in kurzem bewahrheitete.
Tatsächlich hatte Bettina ihr Werk der Zensur nicht vorgelegt, dennnach dem neuesten Zensurgesetz vom 4. Oktober 1842, waren alleBücher von mehr als 20 Bogen Umfang zensurfrei, was jedoch keines-wegs vor einer späteren Beschlagnahme bei staatsgefährlichem odersonst anstößigem Inhalt sicherte. Man maß damals die geistige Nah-rung nach dem Scheffel; den Leser eines Buches von 21 Bogen hieltman für weniger gefährlich als den einer Broschüre von vielleicht nurwenigen Seiten; deren Verbreitungsmöglichkeit war schon durch den