ALBERTI 10
nigung des deutschen Parnasses mit Eifer annahmen: an prominenterStelle der Staatsanwalt Nagel, neben ihm Landgerichtsdirektor Vollertals Vorsitzender, und die Landgerichtsräte Bieler, Dr. v. Abendroth,Leonhard II, Sachse und Assessor Lobe; bescheiden hinter ihnen dieVerteidiger, Sachverständigen und Zeugen und, von der Last des Sok-kels halb zerquetscht, die Silhouette auch des Sachverständigen, dessenAnsicht dem hohen Gerichtshof Hekuba war und „als unerheblich"nicht gehört wurde: Karl Frenzeis. Daß dieser Prozeß eine typischeBedeutung gewann, hatte Alberti, ein Journalist von scharfer Witte-rung, gleich erfaßt; dem stenographischen Verhandlungsbericht, dener nach seiner Verurteilung als Broschüre veröffentlichte (Leipzig,Wilhelm Friedrich), gab er deshalb nicht ohne einige Berechtigung denpomphaften Titel: „Der Realismus vor Gericht". Außer seinem eigenenRoman waren gleichzeitig noch zwei andere Werke der jüngstdeutschenLiteratur, die heute schon so alt ist, inkriminiert: „Adam Mensch"von Hermann Conradi, der in den Gerichtsakten noch als Student derPhilosophie und der Staatswissenschaften figuriert, und „Der Dämondes Neides" von Wilhelm Walloth, zwei Werke und zwei Köpfe, dieüber „Die Alten und die Jungen" und ihren Verfasser ein Stück her-vorragen. Aber „Adam Mensch" konnte bei Beginn des Prozessesbereits die Sterbeurkunde seines unglücklichen Erzeugers vorweisen,und Walloth erschien in einer so trostlosen geistigen Verfassung, daßer nach vergeblichen Versuchen, sich vom Stammeln zum Reden auf-zufrischen, von der weitern Teilnahme an der Verhandlung in Gnadenentbunden wurde. So fiel Alberti von selbst die erste Helden- undLiebhaberrolle zu, er wurde der Atlas der modernen Literatur, des„Realismus vor Gerichts", und seine eifernde, schlagfertige Beredsam-keit sorgte dafür, daß hier das Tribunal zum Forum wurde. Sprecherzunächst in eigener Sache, hat er doch zugleich das immer neue Rechtder Jugend gegenüber der eigensinnigen Tyrannei des Alters ehren-wert vertreten. Der Verurteilung entgingen die Angeklagten nicht,aber diese Prozeßverhandlung war dennoch gewissermaßen eine er-folgreiche Premiere der realistischen Literatur jener Tage, aus derenSturm und Drang sich schließlich doch eine Fülle neuer Töne losrang,die selbst dem Ohr der „Alten" wohlklingen. Heute würde sich wohlkaum mehr ein Gerichtshof so entsetzt vor jedem derben Ausdruck,jedem gev/agten Bild oder heiklen Vorgang bekreuzigen wie jeneLeipziger Biedermänner, denen nach dem ersten Verhandlungstag erstdrei Tage Leseurlaub gegeben werden mußte, um sich zum erstenmalmit dieser anrüchigen Literatur vertraut zu machen, über die sie zuGericht sitzen sollten. — Auch noch in manch anderer Hinsicht hattedieser Prozeß eine typische Bedeutung. Er erwies zunächst ein fastvorsintflutliches „Vertrauensverhältnis" zwischen Autor und Verleger,das ideal wäre, wenn es nicht einseitig so oft mißbraucht würde, und