Soi PFIZER
Verfassung des Bundes", eine scharfe Kritik an den Mängeln derdeutschen Bundesverfassung, zugleich aber auch ein wiederholternachdrücklicher Hinweis auf Preußens große deutsche Bestimmung.Diese Schrift, die der Stuttgarter Verleger S. G. Liesching heraus-brachte, wurde von der dortigen Stadtdirektion sofort konfisziert,u nd die Kreisregierung in Ludwigsburg bestätigte die Beschlag-nahme. Am 26. April machte der preußische Geschäftsträger Salviatidas Berliner Ministerium auf diesen Vorfall aufmerksam und sandtedas Buch ein. In Berlin aber wuftte man schon Bescheid, denn amselben Tag, am 26. April 1835, hatte Ancillon, der Minister desAuswärtigen, seinem Kollegen Rochow vom Innenministerium diePfizersche Schrift überreicht, „mit dem ganz ergebensten Bemerken,daß die Kgl. Württembergische Regierung dieselbe bereits confiscirthat, indem ich Denenselben die diesseits hierunter zu treffende Ein-leitung ebenmäßig anheimstelle". Jedes eigene Urteil, das auf eineselbständige Prüfung des Buches schließen lassen könnte, fehlt.Rochow nahm auch „keinen Anstand", sofort (am 27. April) die„Seitens der Kgl. Württembergischen Regierung bereits confiscirte"Schrift, die er unmöglich selbst schon gelesen haben konnte, auchfür die preußischen Staaten zu verbieten, „dergestalt, daß dieselbeweder öffentlich angekündigt und verkauft noch in Leihbibliothekenoder öffentlichen Lesezirkeln gehalten werden darf."
Man hatte aber in Preußen vergessen, daß nach dem württem-bergischen Preßgesetz mit der Bestätigung der Konfiskation durchdie Ludwigsburger Kreisregierung noch keineswegs das letzte Wortgesprochen war, und am 24. Juni mußte Herr v. Salviati mit einigerBestürzung melden, daß dieses konfiszierte Buch am 26./30. Mai „vonSeiten des Tribunals zu Eßlingen mit Einhelligkeit, weniger eineStimme, dem freien Verkehr wieder zurückgegeben worden sei".„Diese Entscheidung", fügte er hinzu, „muß um so mehr auffallen,als nicht nur das Tribunal zu Eßlingen als eines der strengeren stetsgegolten hat, sondern auch dem Verfasser, um nicht mehr zu sagen,wenigstens unverholen erklärt, daß er seinen Landesherrn als eindem Wohle und der künftigen Einheit Deutschlands überflüssigesElement betrachtet! — Der König, über diese Freisprechung mitRecht entrüstet, hat sich das Erkenntniß mit den Entscheidungs-gründen, die voluminöser als die Schrift selbst seyn sollen, vorlegenlassen; es wird aber direkt gegen diesen Ausspruch nichts zu thunsein."
Am 3. Juli 1835 machte Minister Ancillon Herrn v. Rochow dieseüberraschende Mitteilung. Man sollte nun meinen, daß die preu-ßische Zensurbehörde sich veranlaßt gesehen hätte, nachträglich eineselbständige Prüfung des Buches durch das Oberzensurkollegiumvornehmen zu lassen, um das nach württembergischem Beispiel vor-