Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
347
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347 v - KNEBEL

Daß Ihnen in Bayern und Hannover wegen des auf meinen Namengelegten Verdicts, Schaden hinsichtlich des Knebel zugefügt wird,kann nur momentan und vorübergehend sein. Sie müßten bei diesenRegierungen um Recensur anhalten, und eine Abschrift der Ihnenvon Preußen gegebenen Purification damit einreichen. Ich bedaure,■daß Sie diese Mühe haben, und daß ich daran Schuld bin, obwohl ichauch selbst für diese Schuld nicht dafür kann. Post nubila Phoebus —es kann ja nicht immer so bleiben!

Mit herzlichen Grüßen und freundschaftlicher Hochachtung

Ihr

Berlin, den 3. März 1836. Th. Mundt."

Damit war aber der Stein des Anstoßes bei dem Verleger keines-wegs beseitigt, vielmehr weigerte sich Reichenbach jetzt durchaus,das Vorwort zu drucken, und tatsächlich ist es auch nicht erschienen.Er beschränkte sich darauf, auf einem besonderen Blatt „Zur Nach-richt: Die Kupferbeilage betreffend" mitzuteilen, daß der dem drittenBand beigegebene Stahlstich nach einem Relief von Friedrich Tieckder Munifizenz des Staatsministers von Altenstein zu verdanken sei,der ,,dies würdige Zeichen großherziger Pietät den nachgelassenenSchriften seines verewigten Freundes beizugeben sich gütigst ver-anlaßt fand". Daran anschließend wurde dann seitens der Verlags-handlung dem Minister der gebührende Dank ausgesprochen.

Die Ängstlichkeit des Verlegers war begreiflich. Hatte auch diepreußische Zensur beim ersten und zweiten Bande trotz des NamensMundt ein Auge zugedrückt, so waren ihm dennoch, wie der vorigeBrief zeigt, in anderen Staaten, die in dem Vorgehen gegen dieSchriften des Jungen Deutschlands dem Vorbilde Preußens blind-lings folgten, Ungelegenheiten entstanden. Nun war zwar durch einEdikt vom 16. Februar 1836, das aber (vgl. S. 349) erst im März be-kannt wurde, die ungesetzliche Verfügung vom 14. November 1835zurückgenommen worden, aber wer garantierte dafür, daß auch dieübrigen Staaten dasselbe taten? Und auf alle Fälle ging das nicht soschnell, und der dritte Band des Verlagswerkes, das jetzt zum Ab-schluß und damit in sein entscheidendes geschäftliches Stadiumeintrat, konnte darüber alt werden, bis die sämtlichen Behörden derdeutschen Bundesstaaten, deren Mehrzahl gegen die jungdeutschenSchriften Verbote der verschiedensten Art erlassen hatte, zu einerEntscheidung kamen, was von dem dritten Bande Knebel zu haltensei. Allen diesen sehr leicht verhängnisvoll werdenden Verzögerungenwünschte der Verleger auszuweichen. Das Vorwort Mundts erschiendaher nicht, aber da es sich unter Billigung eines preußischen Staats-ministers über die zeitgenössische Literaturbewegung verbreitete,