Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
342
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v. KNEBEL 34 2

ohne weiteres verstanden haben, wie Mundts sofortiges Nachgebenbei der Stelle über die Gräfin Brühl zeigt. Daß aber der Kanzlerdie Stellen nicht nur fortgelassen, sondern „in sinnentstellenderWeise" abgeändert sehen wollte, war eine Zumutung, der sich Mundtdurchaus mit Recht widersetzte. Auf Müllers Zuverlässigkeit, z. B.in seinen Unterhaltungen mit Goethe, wirft dieses Verhalten keinvorteilhaftes Licht. — Auch der Minister v. Altenstein, an den dieFamilie Knebel dieser Bagatellen wegen appelliert hatte, sah sich zueiner persönlichen Meinungsäußerung nicht veranlaßt; er überließdie Entscheidung dem Ermessen der Redaktion.

Sobald der Druck der beiden ersten Bände abgeschlossen war,ging Mundt auf Reisen, nach Hamburg, an den Rhein und nachFrankfurt. Unterdes erschien „K. L. von Knebel's literarischer Nach"lass und Briefwechsel. Herausgegeben von K. A. Vamhagen vonEnse und Th. Mundt", und zwar Band i Anfang August (laut Anzeigein der Augsburger „Allgemeinen Zeitung" vom 21, August), Band 3in den ersten Tagen des November, wie Mundt am 31. Oktober demGeheimen Rat Johannes Schulze meldete. Zwei Wochen später abererging, zunächst von Preußen, das Verbot aller Schriften des „JungenDeutschlands"; es traf demnach auch Knebels Nachlaß, als dessenHerausgeber Mundt neben Varnhagen genannt war. Für den Ver-leger, der ein bedeutendes Kapital in dem Buche stecken hatte, wardas eine höchst unangenehme Überraschung; nach dem Wortlautdes Verbots war ein für allemal jedes Werk verfehmt, auf dem derName Mundts oder eines seiner jungdeutschen Kollegen stand.Preußen war der Hauptabsatzmarkt für den gesamten Buchhandel.Doch auch hier wurde nichts so heiß gegessen, wie es gekochtworden. Am 1. Dezember (an diesem Tag wurde in Leipzig das preu-ßische Verbot erst bekannt, vgl. S. 416) machten die Gebrüder Reichen-bach ein Gesuch an das preußische Zensurministerium und wiesen dar-auf hin, daß Mundt ja nicht Verfasser, sondern nur der Herausgeber derKnebeischen Schriften sei, denen „als der klassischen vaterländischenLiteratur zugehörig, kein anderes als ein literarhistorisches Interesseunterliege". Und obgleich die Frage, was denn in Zukunft mit denSchriften der Jungdeutschen, besonders mit ihren neu erscheinenden,werden solle, grundsätzlich noch nicht entschieden, kaum aufge-worfen war, hatte der Verleger mit seinem Gesuch Erfolg. Das Ober-zensurkollegium erklärte am 19. Dezember, daß die Debitserlaubnisdieses Werkes unbedenklich auszusprechen sei; daraufhin gab dasMinisterium am 23. Dezember die beiden bisher vorliegenden Bändevon Knebels Nachlaß frei. Ob dabei Minister v. Altenstein, wieMundt später versicherte (vgl. S. 346), seine Hand im Spiele hatte,ist aus den Akten nicht ersichtlich.

Jener Brief vom 31. Oktober an Johannes Schulze war in Leipzig