341 v. KNEBEL
bestürmt von der Frau v. Knebel, gleichwohl der Beurteilung derRedaktion die Abänderung grade der beiden wichtigsten Stellenüberläßt, denn die auf die Gräfin Brühl bezügliche kann man leichtpreisgeben. Ich bin aber jetzt in einer so gereizten Stimmung, sei esaus Unwohlsein, oder wegen der vielen kleinlichen Verdrießlich-keiten, die ich in den letzten Monaten gehabt, daß es mir wirklichschwer wird überhaupt nachzugeben. Eine Weigerung ließe sichleicht auf das Recht des Verlegers gründen, der uns dasselbe abge-treten hat. Denn die Phrase des Kanzlers v. Müller, daß die Heraus-gabe lediglich zum Vortheil der Knebeischen Erben und mit Rück-sicht auf deren Verhältnisse geschehen müsse, ist nichtig. Die Erbenhaben die ganze Masse des Nachlasses verkauft und im Contractbefindet sich keine Bestimmung, welche den Käufer hinderte, diePapiere so zu benutzen, wie er wollte; ebenworauf sich auch dasRecht der in Übereinstimmung mit dem Verleger handelnden Redak-toren gründet, nach welchem der Kanzler in seinem Briefe fragt.Sollten Sie indeß zum Nachgeben rathen, so wünschte ich, daß mandie betreffenden Stellen bloß milderte, keineswegs aber in der sinn-entstellenden Weise abänderte, wie der Kanzler es vorgeschrieben.Ich werde mir erlauben, Sie, nach genommener Einsicht der bei-liegenden Briefe, entweder heut oder morgen um Ihren mündlichenRath zu bitten.
Mir ist es in der letzten Zeit nicht gut gegangen, ich habe zu nichtsgetaugt. Darf ich Sie wohl bitten, bei Fräulein Solmar, bei der ichnoch immer meine Aufwartung zu machen versäumt, meine Ent-schuldigung zu übernehmen? Ich bin in einer so schlechten Stim-mung, daß ich, da ich meinen größeren Ausflug oder Emigration vonhier erst Anfang September antreten kann, vorläufig auf einigeWochen nach Hamburg reisen muß, um mich zu zerstreuen.
Mit innigster Verehrung Ihr gehorsamsterBerlin, d. 23. Juli 1835. Th. Mundt."
Es handelte sich um die beiden schon obenerwähnten Briefstellen,zu denen sich noch eine dritte über die Gräfin Brühl hinzugefundenhatte. Varnhagen riet jedenfalls zur Nachgiebigkeit. So kam einKompromiß zustande: die Worte Herders über Fürstenherzen blie-ben stehen, weil sie doch nun einmal aus dem Probeheft schonbekannt geworden waren; die Stelle über den Berliner Hof wurde„gemildert", und die dritte ganz fortgelassen oder durch Unter-drückung des Namens unkenntlich gemacht. Daß der Kanzler imInteresse der Knebeischen Familie alles vermieden wissen wollte,was diese in Verlegenheit brachte — Knebels Witwe erhielt gewißeine großherzogliche Pension —, ist durchaus begreiflich; die Her-ausgeber würden sich auch zur Fortlassung solcher Einzelheiten