Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
313
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313 JORDAN

i.Allerdurchlauchtigster König!

Allergnädigster König und Herr!Ew. Majestät nahe ich mit der unterthänigsten Bitte, mir in einerAngelegenheit Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, in welcher meinePersönliche Freiheit beeinträchtigt ist.

Ein von mir im Waßmannschen Locale hieselbst vor einer zahl-reichen Gesellschaft, die zum Teil aus Studirenden bestand, am25ten vorigen Monats improvisirtes Gedicht hat das Polizeipräsidiumveranlaßt, meine Entfernung von Berlin zu befehlen; ich bin eingeborner preußischer Unterthan und bisher in Königsberg in Preu-ßen ansässig gewesen, halte mich jedoch seit sechs Monaten hierauf und wollte eben jetzt um Erlaubniß einkommen, mich hier blei-bend niederzulassen. Da mir bei meiner schriftstellerischen Thätig-keit Berlin in jeder Beziehung der erwünschteste Aufenthaltsortsein muß sowol wegen der bedeutenden, am hiesigen Orte vorhan-Hülfsmittel zu wissenschaftlichen Arbeiten, als auch wegen der hierobwaltenden größeren Leichtigkeit mit Buchhändlern in Verbindungzu treten: so kann ich eine Ausweisung von hier nur als ein großesMißgeschick betrachten, um so mehr, als ich schon contractlicheVerpflichtungen mit hiesigen Buchhändlern eingegangen bin, derenErfüllung meine Entfernung schlechterdings unmöglich machenwürde.

Da nach den bestehenden Gesetzen jeder geborne Preuße zu sei-nem Aufenthalt jeden Ort in den Landen Ew. Majestät wählen darf,an dem er im Stande ist, für seinen Unterhalt selbständig zu sorgen:so glaube ich nicht, daß die Polizeibehörde die Befugniß hat, michgerade von da zu verweisen, wo ich jetzt einzig und allein existierenkann. Mein ferneres Fortkommen würde durch diese Maßregel be-deutend gefährdet werden.

Habe ich durch das Vortragen jenes Gedichtes irgendwie die Ge-setze übertreten, so bin ich auch bereit, mich jeder von diesen Ge-setzen verhängten Strafe zu unterwerfen und bitte daher Ew. Maje-stät unterthänigst

die Aufhebung der, vom Königl. Polizeipräsidium an michergangenen Anweisung: Berlin binnen acht Tagen, vom7ten Dezember ab, zu verlassen, wie auch eventualiter diegerichtliche Untersuchung des incriminirten Factums aller-gnädigst befehlen zu wollen.Schließlich erlaube ich mir noch zu bemerken, daß ich mich des-halb, mit Übergehung einer Instanz, direct an Ew. Majestät gewandthabe, weil mir Herr Polizei-Präsident von Puttkammer in mündlicherUnterredung die Versicherung gegeben hat, daß ein Recurs an dasbetreffende Ministerium vergeblich sein würde, da zwischen dem-