JORDAN 3 12
zugnahme auf das Rescript vom 20. October 1840 dem beigepflichtet.Mir scheint dieß ebenso zweifelhaft als bedenklich.
Ich habe unter den in dem Rescript vom 20. October 184° er "wähnten öffentlichen Versammlungen' nur solche verstehen z udürfen geglaubt, welche einen vom Staate genehmigten Verein bilden»z. B. die öffentlichen Versammlungen der Mitglieder gelehrter Ge-Seilschaften. Die Reden bei allen öffentlichen Versammlungen ohneUnterschied von jeder Präventiv-Controlle zu befreien halte ich fürsehr bedenklich; auch ist dieser Grundsatz schon bisher bei Reden,welche Laien am Grabe ihrer Verwandten und Freunde öffentlichhalten, nicht angewendet, sondern es ist in jedem solchen Falle dieErlaubniß zum Halten einer Rede von der Vorlegung des Manu-skripts an den betreffenden Parochus abhängig gemacht.
Eine ähnliche Maasregel scheint mir hinsichtlich aller öffentlichenReden erforderlich zu sein, welche, wie im vorliegenden Falle, ohnedaß die amtliche Stellung des Redners oder dessen Mitgliedschaft aneiner vom Staate genehmigten Corporation ihn dazu berechtiget undeine Garantie gewährt, gehalten werden. Wie bereits alles was autden Theatern gesprochen wird, der polizeilichen Censur unterliegt,dürften auch die außerhalb des Theaters vor gemischten Versamm-lungen zu haltenden Reden, aus denselben Gründen, welche dieTheater-Critik veranlaßt haben, der Censur der Ortspolizeibehördezu unterwerfen sein.
Da eine ausdrückliche Vorschrift hierüber nicht besteht, erlaubeich mir Ew. etc. um den Erlaß einer solchen hiemit ganz gehorsamstzu ersuchen."
Diese Anregung fiel auf fruchtbaren Boden, und nach zwei Mo-naten war die erbetene Verfügung da. Die Beaufsichtigung öffent-licher Vorträge und Reden nahm nun in Königsberg bald groteskeFormen an, wovon an anderer Stelle zu berichten sein wird. Die„bezahlten Späher", von denen Jordans oben zitierte Verse sprechen,waren in erschreckender Fülle da; Jordan selbst war es, der durchseinen Hinweis auf eine Lücke des Gesetzes zu dem in Königsbergnun bald unerträglich werdenden Spitzeltum den Anstoß gegebenhat, und wenn er auf seiner Reise zunächst in Berlin Station machte,so sicherte ihm dieser Oberpräsidialbericht dort zuverlässig einenvielversprechenden Empfang.
Jordan ging wirklich nach Berlin. Und ein halbes Jahr war nochnicht vergangen, da legte das Ministerium des Innern und der Polizeiein Aktenstück mit dem Namen „Wilhelm Jordan" an, und zwarunter der Rubrik: „Politisch Verdächtige". Wie das kam, erzählter selbst in einer Immediateingabe an König Friedrich Wilhelm IV.,zu der er sich um diese Zeit genötigt sah: