311 JORDAN
e 'ne längere Verzögerung als bis Sonntag den Uten (Vormittag)würde mir nicht allein mancherlei Unannehmlichkeiten, sondern auch,da ich eine gute Gelegenheit versäumen müßte, bedeutende Kostenverursachen. Daher bitte ich Ew. Hochwohlgeboren eben so er-gebenst als dringend, die Zurückgabe meines Passes an mich soschnell als irgend möglich gütigst veranlassen zu wollen, da ichmich sonst genöthigt sehn würde, wegen der mir entstandenen be-deutenden Nachtheile auf geeignete Art Regreß zu nehmen.
In der festen Hoffnung mein Gesuch gewährt zu sehn und baldeine Antwort zu erhalten zeichne ich mich
mit Hochachtung Ew. Hochwohlgeboren ergebenster
Wohnhaft: Wassergasse Nro. 5. Dr. W. Jordan."
Der Oberpräsident Bötticher hatte mit Jordan die Erfahrung ge-macht, daß er sich in rechtlichen Fragen zu helfen wisse; er befahlalso „cito" den Polizeipräsidenten Abegg zum Bericht; dieser legtedas Protokoll vom II, Mai vor, und noch am 12. Mai gab Bötticherdie Anweisung, Jordan seinen Paß wieder zuzustellen. Er war offen-bar froh, den jungen Brausekopf mit gutem Wind loszuwerden.
Durch Jordans Bemerkung, daß eine Vorlesung keiner ZensurUnterstehe, sah sich Herr Bötticher auf eine tatsächliche bedauer-liche Lücke im Gesetz aufmerksam gemacht, und da es in Königs-berger Gesellschaften, in Lesekränzchen und in Wirtshausunter-haltungen, vor allem in Böttchers Höfchen, schon immer sehr rede-lustig zuging und die Polizei alle Ursache hatte, die Ohren zu spitzen,folgte dem abreisenden Jordan folgender Oberpräsidialbericht anden Innenminister Grafen von Arnim auf dem Fuße:
„Königsberg, 15. Mai 1843.
In neuerer Zeit sind hier von mehreren Personen, namentlich vonL. Walesrode, Dr. Jung, Prince Smith und ganz kürzlich auch vondem Dr. Jordan und Studiosus Gottschall öffentliche Vorlesungengegen Eintrittsgeld gehalten worden. Der Inhalt dieser Vorlesungen,insbesondere der von Walesrode, Jordan und Gottschall, soll theil-weise derart gewesen sein, daß er nach den bestehenden Censur-gesetzen durch den Druck nicht hätte veröffentlicht werden dürfen.
Nach dem abschriftlich beiliegenden Bericht des Polizeipräsiden-ten. Dr. Abegg vom 12. d. M. und der dazu gehörigen Verhandlungvom 11. d. M. haben die Vorleser sich für berechtiget gehalten, jedeCensur und Einsicht der ihren Vorträgen zum Grunde gelegtenManuscripte abzulehnen. Der Polizeipräsident hat ebenfalls mit Be-