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geben, der ihn von Hause abholen und ihn selbst zu diesem Zweckedorthin begleiten werde; wenngleich er die Aufforderung zur Her-ausgabe des Passes nicht als eine rechtlich begründete anerkenneund sich wegen aller, ihm hieraus etwa erwachsenden Nachteile denRegreß vorbehalte.
Etwas Weiteres war nicht zu verhandeln, und ist hierauf die Ver-handlung vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. —Dr. W. Jordan. R. Gottschall Studiosus juris. Abegg. Richter."
Der Polizeipräsident Abegg muß wirklich ein sehr liberaler Manngewesen sei, denn daß er die beiden Comparenten, sogar den Stu-diosus juris Gottschall, geflissentlich mit Herr anredet in einen 1amtlichen Protokoll, wo es nach der üblichen Stilkurve höchstenszu heißen hatte: „der p. Gottschall", ist für jene Zeit fast unerhörtund würde sogar heute noch auffallen.
Einziehung des Passes war das übliche Mittel, um einen Übeltäter,den man nicht einfach verhaften wollte, an kurzer Leine zu halten,denn bei jedem Schritt über die Grenze eines Bundesstaates war dieerste Frage nach dem Paß. Jordan brannte daher der Boden unterden Füßen, und gleich am nächsten Tag bat er „um schleunig eZurückgabe seines Reisepasses" in folgendem Schreiben:
„Königsberg, den I2ten Mai 1843-Hochwohlgeborener Herr, Insbesondere hochzuverehrenderHerr Oberpräsident!
Wie Ew. Hochvvohlgeboren schon aus dem gestern vom HerrnPolizeipräsidenten Abegg aufgenommenen Protokoll ersehen habenwerden, habe ich mir dagegen den Regreß vorbehalten, daß mir dervor einigen Tagen ausgestellte Reisepaß nach Deutschland und derSchweiz wieder abgefordert wurde, und zwar weil mir wegen dervorgestern gehaltenen poetischen Vorlesung möglicherweise eineUntersuchung bevorstehen könne.
Ew. Hochwohlgeboren würden sich am Besten überzeugen, daßin der genannten Vorlesung nichts vorgekommen, was zu einem ge-richtlichen Verfahren gegen uns berechtigen könne, wenn Hochwohl-dieselben das Zeugniß des hierin gewiß absolut competenten HerrnPolizeipräsidenten Abegg zu Grunde legen wollten. Dasselbe kann,meiner subjectiven Meinung nach, unmöglich anders als dahin aus-fallen, daß in unserer gestrigen poetischen Vorlesung kein Ver-gehen und überhaupt nichts vorgekommen, was die Behörde zumEinschreiten und resp. zur Beschränkung meiner persönlichen Frei-heit berechtigte, besonders da es bis jetzt über Vorlesungkein Gesetz überhaupt giebt.
Meine Abreise war schon auf morgen, den ißten bestimmt und