309 JORDAN
i. der Dr. phil. Herr Wilhelm Jordan,
2. der Stud. jur. Herr Carl Rudolph Gottschall.
Es wurde denselben hierauf von dem unterzeichneten Polizei-präsidenten eröffnet, wie mehrere Stellen der von ihnen bei derheutigen poetischen Vorlesung vorgetragenen Gedichte einer nähe-ren Durchsicht und Prüfung bedürfen und wurden sie daher auf-gefordert, das Manuscript sämtlicher heute vorgetragenen Gedichtezur Durchsicht vorzulegen und einzureichen. Beide Herren erklärenhierauf übereinstimmend:
Wir halten uns nicht für verpflichtet, das Manuscript, welcheswir von den heute vorgetragenen Gedichten gehabt haben, an irgendjemand herauszugeben und können dieses zur Zeit auch nicht mehrthun; denn das Manuscript, welches wir von den heute vorgetragenenGedichten gehabt haben, habe ich, der Dr. Jordan, gleich nach Be-endigung der Vorlesung an einen mir Unbekannten fortgegeben.
Zur näheren Bezeichnung der Worte:
das Manuscript, welches wir von den heute vorgetragenen
Gedichten gehabt haben,bemerkt der Herr Gottschall, daß dasselbe die von ihm vorgetra-genen Gedichte vollständig enthalten habe, während Herr Dr. Jordanerklärt, daß er seine Gedichte nicht vollständig zu Papier gebracht,vielmehr bei mehreren Stellen derselben improvisirt und das ge-dachte Manuscript somit auch nur einzelne Stellen seiner Gedichteenthalten habe.
Es wurde den Herren Comparenten hierauf eröffnet, wie ihreAngabe, daß sie das Manuscript der von ihnen vorgetragenenGedichte an einen Unbekannten fortgegeben hätten und somit nichtim Stande seien, dasselbe herauszugeben, sehr in Zweifel gezogenwerden müsse und wie es doch in der Ordnung sei, daß sie die Ge-dichte, welche sie heute vor einem größeren Publikum vorgetragenhätten, jetzt auch der Behörde auf deren Erfordern vorlegen müß-ten; indeß verblieben beide Herren Comparenten, der wiederholtenund dringenden Aufforderungen von Seiten des unterzeichnetenPolizeipräsidenten ungeachtet, bei der Erklärung, das gedachteManuscript nicht mehr zu besitzen, auch keine Verpflichtung anzu-erkennen, dasselbe einzureichen, selbst wenn sie sich auch in dessenBesitz befänden.
Da übrigens Herr Dr. Jordan vor Kurzem einen Paß nach denDeutschen Bundesstaaten und der Schweiz erhalten hat, so wurdederselbe schließlich noch von dem unterzeichneten Polizeipräsiden-ten aufgefordert, diesen Paß bis auf Weiteres zurückzugeben, underklärte sich, da er sich jetzt augenblicklich nicht im Besitze desPasses befinde, bereit, ihn sogleich demjenigen Beamten herauszu-