295 JOHN
jedesmal am besten bei ihm, welcher ihm Nachrichten von geheimenVerbindungen etc. denunzierte. Zuletzt ging es soweit, daß mansich dergleichen erdachte, um ein paar Thaler Belohnung aus derBureaukasse zu erhalten." Der preußische Geh. Finanzrat Behr-nauer, später Mitglied des Oberzensurkollegiums, hatte für MüchlersManie die nüchterne Erklärung: er wolle damit nur die Unentbehr-lichkeit der höheren Polizei, oder vielmehr seiner eigenen Tätigkeit,beweisen.
Diese Schwäche seines Vorgesetzten dachte auch John zu seinemVorteil zu benutzen. Er suggerierte ihm einen niederträchtigen Plan,der auch sogleich ausgeführt wurde. Im Juni 1815 verfaßten diebeiden Kumpane gemeinsam eine Broschüre „Rechtfertigung des ausKgl. Sächsischen in Preussische Dienste übergetretenen Baths N.",ein Pamphlet, das alle neupreußischen, ehemals sächsischen Beamtenaufs Peinlichste bloßstellte, indem es ihrem Verbleiben im Amt dieunlautersten Motive unterschob. Die Flugschrift wurde in tausendExemplaren hergestellt, aber nicht durch den Buchhandel vertrieben,sondern nebst einem anonymen Schreiben „nach den Formeln, derenman sich zur Verbreitung der in Sachsen ehemals erschienenen auf-rührerischen Schriften bediente" und unter einem bekannten Siegel,das antipreußische Schriften kennzeichnete (zehn gekreuzte Pfeile),an viele Personen direkt verschickt, dieMüchler für geheime Preußen-feinde hielt. Die Adressen wurden sorgfältig aufgehoben. Wer vonden Empfängern die Broschüre nicht sogleich der Polizei ablieferte,sollte sich dadurch als einverstanden mit ihrer antipreußischen Ten-denz verraten und alsbald belangt werden. Die Broschüre sollte diepreußische Regierung veranlassen, „auf manche verdächtige Staats-diener ein wachsames Auge zu haben"; mit diesen Spitzeldienstenwären dann naturgemäß Müchler und John betraut worden.
Die verdächtigten Beamten aber schlugen Lärm und verlangteneine strenge Untersuchung. Die beiden Komplizen Müchler und Johnwurden eingesteckt. Der preußische Staatskanzler v. Hardenbergwollte die unsaubere Sache erst niederschlagen, aber das Gesamt-ministerium war nicht geneigt, den Schurkenstreich mit allzu hitzigemDiensteifer zu entschuldigen. Müchler wurde — trotz seines „Über-maßes von Anhänglichkeit an mein Vaterland und an meine Pflicht",dessen er sich rühmte — am 25. Februar 1816 seines Amtes ent-setzt, aber mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand pensioniert;er hatte noch nicht einmal Farbe bekannt, als die preußische Re-gierung gegen die Schmähschrift vorging und er selbst die Ver-fügungen gegen sein eigenes anonymes Machwerk aufsetzen mußte.John, als der untergebene Helfershelfer, kam gelinder davon; manrechnete ihm die Untersuchungshaft als Strafe an, versetzte ihn aberan eine andere Behörde. Bei seiner Vernehmung gestand er ein, die