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wisse er nicht. Dem widersprach allerdings die Angabe Gaugers,daß Kirbach die Heinesche Vorrede, von der fast die Hälfte derAuflage an ihn abgegangen war, dem Verleger wieder zur Verfügunggestellt habe; diese Ballen hatte er also doch geöffnet, war aberv °rsichtig genug gewesen, den Vertrieb der gefährlichen Broschüreabzulehnen. Im übrigen erklärte er sich gern bereit, die Kommissionfür Heideloff ganz aufzugeben, nur bat er, ihm dafür eine Frist zulassen bis nach der nächsten Ostermeßabrechnung. Da auch diesächsische Regierung aus Furcht vor einer Schädigung des Buch-handels dafür stimmte, ließ man allen Beteiligten bis zum 15. Juni1834 Zeit, ihre Geschäftsverbindung mit dem Pariser Verlag abzu-brechen; wollten sie sich dazu nicht verstehen, so wußten sie wasihnen bevorstand: das gegen Heideloff beabsichtigte Verbot sollteauch gegen ihre ganze buchhändlerische Tätigkeit ausgesprochenwerden. Dafür hatte der preußische Polizeiminister sofort gestimmt,während sein Kollege Ancillon, dem die guten Beziehungen zuSachsen am Herzen lagen, nachsichtiger war.
Vor diese Alternative stellte man auch Hoffmann und Campe inHamburg. Bei einer Vernehmung am 28. Februar 1834 leugneteJulius Campe jede nähere Verbindung mit dem Pariser Hause, aufdas er wegen des Drucks der Sonderausgabe der Heineschen Vor-rede übel genug zu sprechen sei. Die gleiche Erklärung gab er am22 - Juli ab, als er sich wegen der Vorrede Heines einem ausführ-lichen Verhör unterwerfen mußte. Gegenbeweise hatte man nicht.Immerhin war er gewarnt, und die amtliche Aufmerksamkeit, diesich aus diesem Anlaß erneut gegen ihn richtete, wird ihm keineswegserfreulich gewesen sein. In Berlin argwöhnte man, daß auch hinterder Firma L. Brunet, dem rätselhaften Verleger der Fortsetzungenvon Börnes „Briefen aus Paris" (vgl. oben S. 34ff.), niemand andersals Heideloff und Campe stecke. Eine Frage darüber wurde aber an•die richtige Adresse, an Julius Campe, nicht gestellt.
Die preußische Reklamation in Bayern hatte zunächst die Folge,■daß der Nürnberger Stadtkommissar am 25. Januar 1834 von Mün-chen aus einen amtlichen Rüffel erhielt: nur infolge seiner Unauf-merksamkeit hätten derlei Aufschlüsse über die intime Beziehungdes Pariser Verlags zu der Nürnberger Firma der Staatsregierungauf diplomatischem Wege zukommen müssen. Der Stadtrichter ludnun schleunigst den Angeschuldigten, Dr. Friedrich Campe, zumVerhör; die erste Vernehmung fand am 4. Februar 1834 statt, zweiweitere am 28. Februar und am 21. Mai. Dieser würdige Doktor,Verleger, Druckereibesitzer und „Magistrat" war nun der unschul-digste von allen und wies jeden Schatten eines Verdachts mit ent-rüstetem Pathos von sich. Sämtliche Aussagen Gaugers nannte er«in elendes Lügengespinst. Heideloff und Campe sei eine angesehene
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