Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
263
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263 HARTLEBEN

st eht dem Autor zu, daß er .nicht ohne Geschick', ja sogar ,mit einergewissen Decenz' das von ihm gewählte Problem behandelt habe.D amit hat der Herr Oberpräsident den Punkt getroffen, auf den esal lei n und ausschließlich ankommt, auf die Art der Behandlung, aufden sittlichen Standpunkt, den der Autor seine Figuren einnehmenläßt. Hanna Jagert folgt keineswegs einem wechselnden, sinnlichenTriebe, sondern sie handelt aus Neigung, aus Liebe; sie kämpft, ehesie leidet, sie duldet, — mit einem Wort, sie handelt zwar nicht imv ollen Einklang mit den Sittengesetzen unserer Gesellschaft, die bei-läufig bemerkt recht häufigUnsittengesetze sind, aber sie handelt dar-um nicht unsittlich, — so wenig wie Gretchen, wieKlärchen, wie Julie,wie Luise Millerin, wie Stella und wie die Gestalten unserer Dichteralle heißen mögen. Der Verfasser hat sich nirgends dazu erniedrigt,geschlechtliche Vorgänge in sinnenerregender Weise auf die Bühnezu bringen, aber er hatte nicht nötig zu verheimlichen, daß die Be-ziehungen der Hanna Jagert zu ihrem Geliebten geschlechtlicherNatur seien. Gedanken zu censiren hat die Polizei kein Recht; wennihr überhaupt ein Censurrecht zusteht, so ist dasselbe beschränkt aufBühnenvorgänge, die äußerlich anstößig wirken. Es ist abernicht wahr, daß das Stück irgend einen Vorgang enthielte, welcherdas Sittlichkeits- und Schamgefühl eines anständigen Publikumsgröblich zu verletzen geeignet wäre. Wie reimt sich dieser Vorwurfmit dem Zugeständniß einer gewissen Decenz?

„Gänzlich verfehlt erscheint auch die Ausführung des Herrn Ober-präsidenten, daß mit dem Stücke irgend etwas .gezeigt' werden solle,daß die freie Hingabe der Frau als sittlich, die Eheschließung alsUnsittlich hingestellt werden solle. Der Autor will überhaupt nichts zei-gen und seine Personen erst recht nicht. Hannajagert deklamirt nicht,sie verteidigt nicht das eine und verurteilt nicht das andere, sondernsie handelt, ganz einfach, — sie handelt. Das Urteil über ihr Handelnmag sich jeder im Zuschauerraum allein bilden. Die Abstraktion, dieein besonnener Zuschauer ziehen könnte, wäre vielleicht die, daßein freier Herzensbund unter Umständen auch sittlich seinkönne; keineswegs aber die, daß nur ein solcher Bund sittlich, derlegitime Ehebund aber unsittlich sei. Die — zwar nicht ausgespro-chene, aber vielleicht zwischen den Zeilen zu lesende — Tendenzdes Stückes, — man würde besser sagen: Gedankeninhalt, denn eineTendenz hat dem Verfasser vollständig fern gelegen, — ist alsonicht, wie der Beklagte meint, eine Apologie der freien, d. h. der«heverächterischen Liebe des Weibes, sondern die Auch Zulassungeiner illegitimen, auf Herzensneigung beruhenden Verbindung, untergewissen, gerade bei Hanna Jagert vorliegenden socialen und Seelen-v erhältnissen. Die Devise ist nicht: contra matrimonium, sondern:Praeter matrimonium . . . Wenn der Herr Polizeipräsident franzö-