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2 (1928)
Entstehung
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HARTLEBEN

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löst. Seit dem Jahre 1889 hat Johanna Jagert ihre Beteiligung ander socialdemokratischen Bewegung aufgegeben und lebt jetzt U>London, wo sie angeblich mit einem jüdischen Finanzier Rosen ver-heiratet ist.

,Man wird bei der Ähnlichkeit der Schicksale dieser Person mitjenem der Titelheldin Hanna Jagert nicht umhin können, anzu-nehmen, daß die wirklich existirende Johanna Jagert, verehelichteRosen, dem Autor als Vorbild gedient hat.'"

Mit diesem literarhistorischen Exkurs dürfte Herr v. Richthofenzweifellos Recht gehabt haben. Hartleben war nie ein großer Er-finder, fast alle seine Stoffe wurden ihm von anderer Seite zuge-tragen; seine Stoffarmut zeigt sich auch darin, daß er die meistenMotive doppelt oder gar dreifach verwertete: novellistisch, drama-tisch und lyrisch. Auch in seinen Novellen braucht er gewöhnlicheinen Erzähler, um seine Kunst pointierten Vortrags zu entfalten-Für die Geschichte des Dramas hat er nur formale Bedeutung g e 'wonnen: er war eia Meister des Dialogs.

Daß in Hartlebens Bearbeitung eines geschichtlichen Stoffes ausdem angeblich jüdischen Finanzier ein Freiherr von Vernier g e 'worden war, der zuletzt eine Frau heiratet, die schon durch zweierleiHände gegangen ist, dieser Umstand dürfte dazu beigetragen haben,die Abneigung des Polizeipräsidenten und des Oberpräsidenten gegendas Werk zu erhöhen. In einer der ersten Novellen Hartlebens, der„Serenyi", führt gerade dieses Motiv, der unbedingte Anspruch einesadligen Offiziers auf die Unberührtheit seiner Braut, einer Schau-spielerin, zur Katastrophe.

Am 19. September überreichte Blumenthals Anwalt Dr. Grellingdem Oberverwaltungsgericht eine ausführliche Replik auf die Klage-beantwortung des Oberpräsidenten. Daß die Titelheldin, so führteer zunächst aus, mit dem Dr. Könitz wie mit Herrn v. Vernier intimegeschlechtliche Beziehungen unterhalte, habe der Verfasser nie be-stritten; „er meint nur, es bestehe ein Unterschied zwischen derwahllosen Hingabe einer Prostituirten gegen Bezahlung und derfreien, nach Neigung erfolgenden Wahl des Geliebten seitens einerin ihrem Denken und ihrer wirtschaftlichen Existenz unabhängigencharaktervollen Frau. Ist denn dem Herrn Beklagten unbekannt,daß die Litteratur aller Zeiten, auch die dramatische, gerade diesefreie, sittlich freie Liebeswahl mit Vorliebe zum Gegenstand ihrerBehandlung gemacht hat? Was wäre aus den Erzeugnissen der Dich-ter, auf welche die Deutsche Nation stolz ist, geworden, wenn manstets gefragt hätte, ob das, was ihre frei erfundenen Menschen tun,mit den jeweilig herrschenden Anschauungen von Anstand undSitte in Übereinstimmung stehe, wenn man sie mangels dieser Über-einstimmung kalt unterdrückt hätte? Der Herr Oberpräsident ge-