261 HARTLEBEN
D ie vom Polizeipräsidenten bzw. seinem Dezernenten entworfeneKl agebeantwortung vom 14. Juni wiederholte zunächst das unterm2 5. April in dem Bericht an Herrn v. Achenbach Gesagte, nur mitde r kleinen Milderung, daß das Adjektiv „dreiste" vor „Apologie derLiebe" fehlte. Den sehr oft gegen die Zensur erhobenen Tadel, daßsie leichtfertige französische Unsittenstücke zum Amüsement einesgewissen Publikums unbedenklich zulasse, wies Herr v. Richthofenkurz und bündig mit der Erklärung zurück: „Der Ansicht, Ge-schlechtssünden, die aus Ubermuth, Genußsucht und Leichtsinn her-vorgehen, seien strenger zu beurteilen, als das bewußte, überlegteHandeln der Hanna Jagert, wird nicht beigetreten. Das Gegenteildürfte richtiger sein."
Der Schluß der Klagebeantwortung ging dann mit bemerkens-wertem Nachdruck auf die ordnungspolizeilichen Bedenken derZensurbehörde ein und zeigt, daß mehr die politische als die sitt-liche Atmosphäre des Stückes zum Verbot Anlaß gegeben hatte.Drei Monate vorher hatte dasBcrlinerPolizeipräsidium ja auchHaupt-manns „Weber", zunächst in ihrer Dialektfassung, verboten, und derRechtsstreit um „Hanna Jagert" war nur ein Vorspiel zu dem mehr-jährigen Kampf um Hauptmanns Meisterdrama (vgl.Bandl, S. 33/ff.).I^er Oberpräsident (in seinem Namen Herr v. Richthofen) gab zuHartlebens Stück folgende zeitgeschichtlich wertvolle Erläuterung;
„Daß es übrigens dem Autor in seinem Stücke darauf ankommt,die Berechtigung gerade der socialdemokratischen, den herrschendenAnsichten der Gesellschaft widersprechenden Lehren über Ehe undfreie Liebe nachzuweisen, dürfte auch die Wahl des Namens, dener seiner Titelheldin giebt, ergeben.
Johanna Jagert' ist der Name einer in der socialdemokratischenBewegung während der Jahre 1886—1889 mehrfach öffentlich hervor-getretenen Mäntelnäherin. Dieselbe arbeitete im Jahre 1886 unselb-ständig in dem Mantelgeschäft von Kreutz; seit 1887 trieb sie dieKleiderarbeit selbständig. Sie war die Braut des bekannten wegenVergehens gegen die öffentliche Ordnung mehrfach bestraften Agi-tators, des Buchbinders Janiscewski, welchem die gegen ihn vomLandgericht in Posen am 15./16. April 1887 erkannte zweijährigeGefängnisstrafe durch Allerhöchsten Gnadenerlaß vom 18. März1888 erlassen ist. [So heißt es im Entwurf Richthofens; der Ober-Präsident schrieb statt dessen: welcher durch die von dem Kgl.Oberverwaltungsgericht am 16. April 1890 und 11. April 1891 be-stätigten landespolizeilichen Verfügungen des Kgl. Polizeipräsiden-ten aus Berlin und den umliegenden Ortschaften ausgewiesen ist.]!« öffentlichen Arbeiterinnenversammlungen ist Johanna Jagertmehrfach als Rednerin über die Frauenfrage hervorgetreten. Janis-eewski hat sein Verlöbniß mit ihr wegen Untreue seiner Braut ge-