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2 (1928)
Entstehung
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HARTLEBEN 256

besonders der 1. und Teile des 3- Aktes. Zwei Jahre vorher erst wardas Sozialistengesetz aufgehoben worden; alles, was aus diesem ge-fährlichen Milieu stammte, hielt sich daher die Polizei möglichstweit vom Leibe.

Das neue Zensurverbot ging alsbald durch die Presse (vgl-„Börsen-Courier" vom 23. März, Nr. 151), und diese wußte, jeden-falls durch die Theaterdirektion belehrt, besser Bescheid: „Han naJagert" war von Otto Erich Hartleben. Der Dichter hatte dasPseudonym der Polizei gegenüber wohl nur deshalb gewählt, weilseine erste Komödie „Angele", die 1891 von der „Freien Bühne" auf-geführt worden, auch schon im Druck erschienen war, der Zensur-behörde ein nicht eben günstiges Vorurteil über seine Sittenreinheithatte einflößen müssen.

Direktor Blumenthal beschwerte sich (31. März) vorschriftsmäßigbeim Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, v. Achenbach, undsuchte ihm begreiflich zu machen, daß die Heldin des Dramas zwaraus der Sozialdemokratischen Partei hervorgegangen sei, sich aberallmählich stark und entschlossen aus dieser ihrer alten Umgebunglosringe und, völlig auf sich selbst gestellt, in einem ernsten undtätigen Leben sich das Recht ertrotzen wolle, auch in der Liebe nurden Geboten ihres ehrlichen Herzens, nicht aber dem Zwange dergesellschaftlichen Formen zu folgen; aus dieser Philosophie desfreien Menschentums finde sie endlich doch den Rückweg zur mo-ralischen Ordnung wieder und reiche am Schluß ihrem Geliebtendie Hand zum Ehebunde. Daß Hartleben sein Stück als eine Komödiegeformt hatte, indem er das „freie Weib" schließlich wie jedesandere in „gesegneten Umständen" unter die Haube kriechen läßt,die auch zufällig die sicherste und lukrativste „Partie" darstellt, dasMotto der „Angele": „Verachte das Weib!", wenn auch wenigerherb, in „Hanna Jagert" nachklang, erwähnte Blumenthal natürlichnicht; er hätte damit bei Herrn v. Achenbach gewiß keine Stimmungfür Aufhebung des Verbots hervorgezaubert. Dagegen versicherteer, die von der Polizei beanstandeten Stellen ließen sich beseitigen,und in der vorzunehmenden Bearbeitung könne das Stück unmöglichmehr Bedenken erregen.

Der Oberpräsident forderte nun (5. April) Bericht vom Polizei-präsidenten. Dieser erwiderte am 25. April: „In der vom Autor beidem Dezernenten nachgesuchten Unterredung sind demselben dieGesichtspunkte, welche in der Beschwerde vom 31. März zum Gegen-stand der Erörterung gemacht werden, angegeben. Da derselbepositive Abänderungsvorschläge zu machen nicht in der Lage war,ist ihm mitgeteilt worden, daß es bei dem diesseitigen Bescheide vom16. März sein Bewenden behalten müsse." Durch die angebotenenStreichungen seien zwar die ordnungspolizeilichen Bedenken weg-