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2 (1928)
Entstehung
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255
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255 HARTLEBEN

Hoffmann & Campe setzte als letzter jenen Namen auf die anonymeBroschüre „Des Österreichers richtiger Standpunkt" (von Karl Mö-rill g). Seitdem verschwand die Firma „Cöln, Peter Hammer" end-gültig aus dem Buchhandel.

[Literatur: Emil Weller, „Die falschen und fingirten Druckorte".Leipzig, 1858, 2. Aufl. 1864; Ludwig Geiger, „Berlin". Berlin 1892Ws 1894, II, S. 227; Eduard Brockhaus, „Friedrich Arnold Brock-haus". Leipzig, 1872—1881, I, S. 95, 173, 185, 271 f., II, S. 4, 12,Hl 243; Paul Czygan, „Zur Geschichte der Tagesliteratur währendder Freiheitskriege", Leipzig 1909—1911, I, S. 21 f.; Robert F. Ar-nold, „Geschichte der deutschen Polenliteratur". Leipzig 1900,S. 142.]

HARTLEBEN, OTTO ERICH (1864—1905).

Am 3. März 1892 wurde beim Polizeipräsidium zu Berlin einTheatermanuskript „Hanna Jagert" von einem unbekannten Autornamens August Winter eingeliefert; das Lessingtheater wollte dasStück aufführen und bat um die Genehmigung der Zensurbehörde.Lektor Busse las die Komödie und fand, von etlichen Stellen ab-gesehen, nichts Bedenkliches darin. Der Dezernent, Assessor Diete-rici, aber war sehr anderer Meinung und fand diese „Hanna Jagert"ln hohem Grade anstößig, sowohl in sitten- als auch in ordnungs-Polizeilicher Hinsicht. Eine der Figuren des Stückes, Lieschen Bode,sei eine gewöhnliche Straßendirne, und der Verkehr zweier jungerMänner (Könitz und von Vernier) mit der Titelheldin sei zweifellosvom Verfasser als ein „unanständiger" gedacht. Schon die Un-geniertheit, mit der die beiden Männer in der Wohnung Hannas ver-kehrten, müsse befremden. „Es werden Situationen entwickelt undden handelnden Personen Äußerungen in den Mund gelegt, diehierauf schließen lassen." Das belegte der Assessor durch verschie-dene Textstellen, die notwendig „die Vorstellung erwecken, als obder Verkehr beider nicht ein nur freundschaftlicher, sondern bereitsein geschlechtlicher ist". Dieser Eindruck werde durch die schließ-liche Verlobung Hannas mit Vernier nicht verwischt, und dieGrundsätze, die Hanna selbst proklamiere, seien in sittlicher Be-ziehung ebenso anstößig. Ordnungspolizeilich seien die tumultua-rische Heimführung des Sozialdemokraten Conrad Thieme ausPlötzensee durch die „Genossen" im 1. Akt und der Dialog zwischenden beiden Sozialdemokraten Conrad und Eduard Jagert unzulässig.Durch Streichungen seien diese Bedenken nicht zu beseitigen.

Der Polizeipräsident stimmte zu, und am 16. März wurde demLessingtheater erklärt: dem Schauspiel „Hanna Jagert" von Augusthinter müsse aus sitten- und ordnungspolizeilichen Gründen dieAufführungserlaubnis versagt werden; Anlaß zu dem Verbot gäben