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Im übrigen war dieKritik darin einig, daß dasStück durch dieUmarbei-tung keineswegs gewonnen habe. Die „Germania" vom 25. Februar fandes „in seinem Wesenskern gerade so gemein und unverschämt wie da-mals" und entrüstete sich über „die widerspruchsvolle Art, in der vomgrünen Tisch aus die Zensur gehandhabt wird. Das Publikum spendetelärmenden, ja fast demonstrativen Beifall. Wie müssen Herrn vonGlasenapp die Ohren geklungen haben!" Im Mai 1908 wurde dasStückauch in Alünchen durch den neu ernannten Zensurbeirat freigegeben.Die Freigabe des Dreyerschen Schwanks und überhaupt die neuer-liche Zurückhaltung der Zensurbehörde trugen letzterer seitens derPresse ausnahmsweise eine gute Note ein. Diese gute Note wärewohl schleunigst gestrichen worden, wenn man von einem Schrift-stück Kenntnis besessen hätte, das damals dem Ministerium desInnern vorlag. Der Berliner Polizeipräsident hatte es gerade beim„Tal des Lebens" sehr übel vermerkt, daß andere und noch dazupreußische Polizeibehörden das Vorgehen ihrer Berliner Kollegineinfach verleugneten; er hatte daher beantragt, das Ministerium mögedie Polizeiverwaltungen der größeren Provinzstädte anweisen, mitder Berliner Polizei in engere Fühlung über neue Stücke zu tretenund so eine „gleichmäßige Praxis" herzustellen — ein Vorschlag, dervom organisatorischen, verwaltungstechnischen Standpunkt aus ge-wiß Hand und Fuß und im Reich der Theater- wie der Buchzensurbis ins achtzehnte Jahrhundert hinein zahlreiche Vorgänger hatte.Tatsächlich verfügte das Ministerium des Innern am 10. März 1908,daß von nun an die preußischen Ortspolizeibehörden „bei allenTheaterstücken, die in sitten- oder sonstiger ordnungspolizeilicherHinsicht zu Bedenken oder Zweifeln Anlaß geben", erst in Berlinanzufragen hätten; „eine Abweichung vom Standpunkte des Polizei-präsidenten zu Berlin" bedürfe besonderer Ermächtigung des zu-ständigen Regierungspräsidenten, der in zweifelhaften Fällen, „ins-besondere bei literarisch bedeutsamen Werken", vor Freigabe einesStückes dem Ministerium zu berichten habe. Damit sollte den Spezial-dummheiten einzelner Provinzbehörden vorgebeugt, andrerseits aberauch das Netz der Theaterzensur, dessen Maschen außerhalb desBerliner Bereichs sich als dehnungsfähig erwiesen hatten, straffergezogen werden. Dann meldet doch einfach die Verbote! antwortetedie Provinzpolizei, und auch diese Anregung fiel auf fruchtbarenBoden: ein zweiter Ministerialerlaß vom 22. August 1908 wies denBerliner Polizeipräsidenten an, von jedem Verbot eines Theater-stückes den Polizeibehörden der größeren Städte mit königlicherPolizeiverwaltung sogleich Mitteilung zu machen, damit sie „ihreEntschließung sogleich unter Berücksichtigung der Auffassung desPolizeipräsidenten in Berlin" fassen konnten. Die Zentralisation derpreußischen Theaterzensur durfte damit als abgeschlossen gelten —