Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
45
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4S BULTHAUPT

Hülsens Nachfolger, Graf Hochberg, schien geneigt, einen Fallaus der Welt zu schaffen, der in den Streitschriften der jungenLiteratur mit Vorliebe als grotesker Beweis für die Rückständigkeitdes königlichen Schauspielhauses ins Feld geführt wurde (vgl. Kon-rad Alberti-Sittenfeld, „Ohne Schminke", 1887, S. 44 und „Waserwartet die deutsche Kunst von Wilhelm II?" 1889, S. 99), und imNovember 1890 erschien plötzlich die verfehmte „Neue Welt" aufdem Repertoir des Berliner Hoftheaters. Aber die Erwartung wurdeböse enttäuscht: was der Anlaß zur bisherigen Ablehnung desStückes gewesen war, die Gestalt des Kolumbus, den Bulthaupt als«einen gebrochenen Greis gezeichnet hatte, als einen mystischenFrömmler, der die von ihm entdeckte neue Welt mit den Segnungender Inquisition beglücken will, erschien überhaupt nicht auf derBühne: der ganze fünfte Akt war gestrichen. Der Dichter hattedieser Verstümmelung seines Werkes zweifellos zugestimmt, dieIntendanz also ihren Willen durchgesetzt. Das Publikum aber hattesich auf Sensationen gefaßt gemacht und verhielt sich ebenso gleich-gültig ablehnend wie die Berliner Kritik, auf die Bulthaupt vonda an übel zu sprechen war.

Ein anderes Werk Bulthaupts wurde bei grundsätzlicher Erörte-rung der Theaterzensur oft genannt. Er hatte für den KomponistenRubinstein eine Oper geschrieben, in der Christus die Bühne betrat.In Bremen selbst war sie aufgeführt worden, ohne daß jemand daranAnstoß genommen hätte. 1896 aber sollte Bulthaupts „Christus" inder Berliner Philharmonie gegeben werden. Die Zensurbehörde hätteihrerseits nichts dagegen einzuwenden gehabt, denn Dichtung undKomposition waren ihres Gegenstandes durchaus würdig und dasWerk überhaupt mehr ein Oratorium als eine Oper. Aber biblischeStoffe waren nun einmal auf der Bühne verboten, selbst Passions-spiele wurden nicht geduldet (vgl. im 1. Band die Abschnitte Heyseund Sudermann, S. 430 f. und 589). Eine Ausnahme von der Regelbedurfte höherer Genehmigung. Polizeipräsident v. Windheim be-richtete daher am 9. April 1896 an den Innenminister von der Recke,dieser an den Kaiser. Der Antrag wurde abgelehnt (6. Mai), undam 9. Mai mußte Herr v. Windheim dem Theaterdirektor Dr. Theo-dor Loewe in Breslau, der die Aufführung des Bulthaupt-Rubin-steinschen Werkes in Berlin unternehmen wollte, die Antwort geben,daß „von dem bisher befolgten Grundsatze, Vorgänge aus derbiblischen Geschichte des alten und neuen Testamentes, namentlichaus Jesu Christi Lebens- undLeidensgeschichte von der Bühne fernzu-halten, nicht abgewichen und daher die Genehmigung zur Aufführungder geistlichen Oper .Christus' in szenischer Wiedergabe auf einerin der hiesigen Philharmonie zu errichtenden Bühne zu meinem Be-dauern nicht erteilt werden kann." — Später wurde die Oper zu-