33 BEURMANN
1909 nachgewiesen, daß er zur Auffüllung seines Textes die Berliner ^Korrespondenzen zum Frankfurter „Phönix" von 1835 ziemlichskrupellos geplündert hat, die, nach Ausweis des Verlagsexemplarsdieser Zeitschrift, von Theodor Mügge stammten. Die Übereinstim-mung geht so weit, daß man, ohne den urkundlichen Nachweis vonMügges Autorschaft, durch Vergleich mit zahlreichen Einzelheitender „Vertrauten Briefe" die anonymen „Phönix"-Korrespondenzenebenfalls Beurmann zuschieben möchte. Er schrieb zwar nicht wört-lich ab, aber die Anekdoten, die Pointen usw. sind unerhört oft diegleichen. Durch Mügges unfreiwillige Mitarbeiterschaft wurde Beur-manns Buch aber nicht wertloser, und wer sich die preußischeHauptstadt im Jahre 1835, in dem Varnhagen von Enses Tagebücherzum größten Teil fehlen, vergegenwärtigen will, wird um die „Ver-trauten Briefe" nicht herumkommen. Noch weniger der Literar-historiker, der mancherlei sehr brauchbare Ausbeute darin findet.
Im selben Monat September 1837 wurde in Preußen noch einzweites Buch von Beurmann verboten, das beste, das er je geschriebenhat: „Ludwig Börne als Charakter und in der Literatur" (Frank-furt a. M., Carl Körner. 1837). „Eine Apotheose des verstorbenenBörne", wie der Berliner Polizeipräsident es am 17. Juli 1837 ineiner Anzeige beim Ministerium bezeichnete, war es allerdings, eineApotheose auch seiner „politischen Doctrinen" und ebenso des Men-schen Börne, und so voll ehrlicher Begeisterung, daß Heinesspäterer Haß gegen Beurmann allein dadurch schon erklärlich er-scheint. Rochow fragte wie üblich das Oberzensurkollegium, unddieses gab am 16. September ein Votum ab, das Prof. v. Lancizolleund Geheimrat Tzschoppe entwarfen, Bischof Neander und Pro-fessor Wilken mit unterschrieben. Beurmanns Schrift, erklärten sie,enthalte zwar vielerlei, dessen Verbreitung, zumal durch den schonbekannten Beurmann und in einer Biographie Börnes, recht nützlichwirken könne, z. B. S. 22 über Heines Stil, S. 48 gegen die Schrift-stellerei des Fürsten Pückler, S. 52 gegen die neuere französischeLiteratur, S. 60 gegen Charlotte Stieglitz (die Verherrlichung ihresTodes, den Börne nur als Krankheit und Verwirrung bezeichnete)und S. 139 über die beim Hambacher Fest 1832 dem mitanwesendenBörne gestohlene Uhr. Diese Stellen aber träten in den Hintergrundgegenüber denen, die schlechte Grundsätze aufstellten, und in denenBörne mit zu großem Lobe bedacht werde, so S. 19, 80, 98, 100,102, 136, 141, 146 f., und wegen der Rede Raspails am Grabe BörnesS. 153, „wodurch die Ansicht des Publikums über einen Schrift-steller, gegen welchen von Seiten des Deutschen Bundes und vonder diesseitigen Regierung Maßregeln genommen worden sind, ver-wirrt werden kann". Daher sei ein Verbot durchaus berechtigt. Am2 7- verfügte Minister v. Rochow diesem Antrag entsprechend.
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