Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
32
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BEURMANN 3 J

ist die Firma Brodhag gar nicht erwähnt.) Das preußische Verbot wardamit umgangen, denn das lautete auf ein Buch von Beurmann beiBrodhag, und ehe die Berliner Behörde dahinterkam, daß die an-onymen „Vertrauten Briefe" bei Rieger mit den Beurmannschenidentisch waren, vergingen einige Wochen. Am 29. September 1837meldete auch wirklich Herr v. Salviati aus Stuttgart, das Buch seischon überall verbreitet und dagegen sei nichts mehr zu machen.Am 10. Oktober erging von Berlin an die Oberpräsidien die Wei-sung: das schon 1836 erlassene Verbot erstrecke sich natürlichauch auf diese anonyme Ausgabe. Am 21. aber mußte der Innen-minister selbst die Berliner Polizei darauf aufmerksam machen, dasBuch sei in allen Berliner Läden vorrätig und zu haben. Erst tagszuvor hatte die Polizei die dortigen Sortimenter von dem Verbotin Kenntnis gesetzt. Am 21. ließ sogar der Generalpostmeisterv. Nagler alle Postämter auf das Buch aufmerksam machen. —

Im Jahre 1841 erschien gleichwohl eine zweite Ausgabe der„Vertrauten Briefe aus Preussens Hauptstadt" , und diesmal unter derrichtigen Verlagsfirma Brodhag, woraus sich schon ergibt, daß derName Rieger nur vorgeschoben war. Vermutlich war sie nichtsweiter als eine Titelausgabe, um die Reste des Drucks von 1837 neuin Umlauf zu bringen. Am 1. September meldete das Oberzensur-kollegium dem Minister v. Rochow: die neue Ausgabe enthalte diegleichen anstößigen Stellen wie die frühere, und am 16. September1841 wurde auch gegen diese zweite Ausgabe ein Verbot erlassen.Als Rochow seine Kollegen vom Auswärtigen (v. Werther) undvom Kultus (Eichhorn) davon unterrichtete, ereiferte er sich höch-lichst über die gesinnungslose Indiskretion dieses Buches; es ent-halte nur Berliner Klatsch; aber „der Ton des Raisonnements, dieSarkasmen über lebendige Motive in unserem Staat, besonders aberüber Namen allverehrter Toten" motivierten das neue Verbot hin-reichend. Beide Minister antworteten auffallend kühl und prompt:man habe sie 1837 um diese Sache nicht gefragt, sie hätten also auchjetzt nichts dagegen, wenn das Polizeiministerium das Verbotallein angeordnet habe — „allein" dick unterstrichen! Ein Vor-wurf gegen Rochows Eigenmächtigkeit, der, soweit es sich umdas Ministerium des Auswärtigen handelte, durchaus unberechtigtwar. —

So wertlos, wie Minister v. Rochow die „Vertrauten Briefe überPreußens Hauptstadt" hinstellte, sind sie natürlich durchaus nicht.Beurmann war zwar nur kurze Zeit, im Sommer 1835, in Berlingewesen, und er getraute sich vielleicht auch nicht recht, auf dasBuch seinen Namen zu setzen, denn er streifte darin bedenklich naheans Plagiat heran; in meinem „Bibliographischen Repertorium"(Zeitschriften des Jungen Deutschlands, II. Teil) habe ich schon