Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
29
Einzelbild herunterladen
 

2Q BEURMANN

den ganzen Instanzenzug an das Obergericht zu Eßlingen, das solcheBücher gewöhnlich freigebe, wovon schon die Publikation der „Me-moiren eines Flüchtlings" von A. Traxel, ebenfalls bei Brodhag,einen Beweis liefere.

Das Verbot der „Europa" beantragte das Oberzensurkollegiumam 9. Januar 1836; ein Vorausverbot des angekündigten Beurmann-schen Buches aber erschien ihm unzweckmäßig, da ja der Verlegerschnell noch den Titel ändern und dadurch diese Maßregel umgehenkönne; ratsamer sei, erst das Erscheinen abzuwarten.

Ein Buch über Berlin, das in Berlin verboten wurde, erschiennun wohl dem Verleger als ein übles Geschäft; auch hatte er schondurch Legationsrat v, Salviati Wind davon bekommen, daß etwasgegen ihn im Werke sei. Kurz entschlossen schrieb er am 6. Januar1836 an das Oberzensurkollegium, er sei willens, „zur Einführungeines gleichförmigen Preßgesetzes für alle Bundesstaaten" jedesManuskript, das auch „nur den leisesten Zweifel" errege, vor derVeröffentlichung der Berliner Zensur zu unterbreiten, „indem wirvon der bekannten preußischen Promptität erwarten dürfen, daß unsdie Manuskripte nicht lange vorenthalten werden". Er werde daherdie bisher fertigen Druckbogen und den Rest des noch nicht ge-druckten Manuskriptes der „Vertrauten Briefe über PreussensHauptstadt" einsenden, ebenso das Manuskript eines neuen Werkesvon A. Traxel, „Anacharsis Germanios oder Kreuzzüge eines Cos-mopoliten". Hiervon sei übrigens, ebenso wie von Traxels „Me-moiren eines Flüchtlings", das meiste vorher im Stuttgarter „Mor-genblatt" unter Zensur erschienen.

Auf diese neue Praxis „zur Einführung eines gleichmäßigenPreßgesetzes" wollte man sich aber in Berlin nicht einlassen. Dasfehlte noch, den Württembergern ihre Zensurarbeit abzunehmen!Geheimrat Tzschoppe antwortete daher am 23. Januar, die preu-ßische Behörde sei zur Zensur dortiger Verlagssachen in keinerWeise legitimiert. Am 26. ging die Antwort, unterschrieben vomZensurkollegium, nach Stuttgart ab. Unterdes aber hatte Brodhagam 21. Januar die angekündigte Manuskriptsendung nach Berlin aufdie Post gegeben; uneröffnet wurde sie ihm am 6. Februar auf demlangwierigen Buchhändlerweg (durch die Berliner Firma Mittler)wieder zugestellt.

Beurmann hielt sich damals in Kassel auf, wo seine Frau engagiertwar, und hörte von seinem Verleger, auf welch findigen Gedankendieser gekommen war, um einem Verbot des Buches an seinemwichtigsten Absatzplatz vorzubeugen. Die „Vertrauten Briefe"hatten schon im Januar erscheinen sollen; durch die Sendung nachBerlin war die Herstellung unterbrochen, und ehe das Manuskriptvon dort zurückkam, konnten Monate vergehen, besonders wenn