Druckschrift 
2 (1928)
Entstehung
Seite
13
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I 3 ALLGEMEINE DEUTSCHE BIBLIOTHEK

gefährlichen oder harmlosen Inhalt man noch gar nichts wissenkonnte. Das Verbot war demnach nicht nur eine Zensurmaßregel,sondern eine empfindliche Strafe, wie sie schon damals häufig ver-hängt und später mit besonderer Vorliebe angewandt wurde, umunliebsame Organe mit Stumpf und Stil auszurotten.

Nicolai stellte zwar in der auch als besondere Broschüre heraus-gegebenen Vorrede zum dritten Anhang seiner Zeitschrift an dieWiener Zensoren öffentlich die Frage, „was sie denn eigentlich an derallgemeinen deutschen Bibliothek so außerordentlich verdammlichesgefunden hätten?", erhielt aber natürlich keine Antwort, wie jastets der Grund solcher Verbote ein streng gehütetes Geheim-nis blieb; den Richtern lag gar nichts daran, dem AngeklagtenGelegenheit zur Besserung zu geben. Hintenherum erfuhr Nicolaiaber doch den Zusammenhang, und in seiner „Beschreibung einerReise durch Deutschland und die Schweiz" (4. Band, S. 860 ff. und906 ff.) trat er für die Zuverlässigkeit der ihm gemachten Mitteilungenein.

Danach hatte schon eine Rezension über Lessings „BerengariusTuronensis" im 18. Bande (1772, 2. Stück, S. 393) wegen etlicherÄußerungen Lessings und des Rezensenten über Ketzer, Ketzer-macher und Konzilien heftigen Anstoß in Wien erregt. Ein „medi-cinischer Zensurrat", der sich wohl ein zweiter van Swieten dünkte—• der Reorganisator der österreichischen Zensur, van Swieten, derLeibarzt der Kaiserin, war 1772 gestorben —, hatte einen Kollegenvon der Theologie dagegen scharfgemacht und dieser eine ausführ-liche Beschwerde über die „Bibliothek" zu Protokoll gegeben. Zu-nächst scheiterte sein Bemühen an der gesunden Vernunft der Mehr-heit des Kollegiums, seitdem aber hatte die geistliche Partei dieZeitschrift aufs Korn genommen, und beim 33. Bande fiel der Schußin Schwarze. In einer Rezension über Passionspredigten (1. Stück,S. 79) war Jesus' Verhalten am Kreuz durch die eintretende Todes-schwäche begründet worden, ganz im Geist der rationalistischen Auf-klärung. Dieser Vergleich mit einem sterbenden Menschen wurde derKaiserin so dargestellt, als habe man damit sagen wollen, Jesus seivor seinem Tode unsinnig geworden, und daraufhin die „AllgemeineDeutsche Bibliothek" wegen Gotteslästerung verboten. „Ey! wirwollen die Berliner schon anders schreiben lehren, sie sollen in denErblanden kein Exemplar mehr absetzen", soll einer der Zensur-beamten ausgerufen haben. Selbst die fünf Exemplare, die Nicolaiwegen des Privilegs gegen Nachdruck an den Reichshofrat regel-mäßig abzuliefern hatte, wurden beschlagnahmt; diese Behördewußte aber dann ihr Recht zu wahren.

Nicolai teilte bei dieser Gelegenheit zur Beschämung Österreichsmit, daß der Absatz seiner Zeitschrift in den sämtlichen K. K. Erb-