ALLGEMEINE DEUTSCHE BIBLIOTHEK 14
landen überhaupt nur 46 Exemplare betragen habe, während jedemittlere deutsche protestantische Stadt mehr Leser der Zeitschriftzähle, Hamburg allein viermal soviel. Woraus sich ergibt, welche fürjene Zeit stattliche Auflagenhöhe das Blatt errungen hatte.
Erst nach Kaiser Josephs Regierungsantritt wurde das Verbotwieder aufgehoben. Er erließ am 11. Brachmonat (Juni) 1781 einneues Zensurgesetz, und das gab der Zensurkommission Veranlas-sung, sich auch mit dem bestehenden Verbot der „Allgemeinen Deut-schen Bibliothek" zu beschäftigen. Sofort bei Inkrafttreten des neuenZensurgesetzes und seiner vom Kaiser sorgfältig entworfenen„Grundregeln" setzte der Hofrat Birkenstock von der Zensurkom-mission folgendes Schriftstück auf, worin er die Freigabe der Zeit-schrift in Anregung brachte:
„Ein unter allen gelehrten Journalen in Deutschland den erstenRang seit vielen Jahren behauptendes und bereits zum Bande an-gewachsenes Werk:
Allgemeine deutsche Bibliothek, Berlin, bey Nicolai gr. 8°. hat beyhiesiger Censur in verschiedenen Zeiten ein verschiedenes Schicksalgehabt, indem es anfangs ganz frey für jedermann erlaubt, nachhereinige Theile nur gegen Zettel den Continuanten gestattet, und end-lich solches vor Jahren gänzlich, und zwar mit sonst unge-wöhnlicher Strenge ohne allen Unterschied der Personen und sogarzum Voraus für alle noch zu erwartende Theile aus der Ursacheverboten worden, weil darin unter den Theologischen Artikeln undRecensionen die dermalen unter den Protestanten viele Anhängerfindende Lehre des Socinianismus oft vorkommt und gegen andereProtestantische Theologen vertheidigt wird.
Nachdem aber bey diesem Werke folgende Betrachtungen ein-tretten:
i°) Daß solches von den Gelehrten wegen der übrigens in allenArten von Kenntnissen und Wissenschaften darin herrschenden vor-züglichen Gelehrsamkeit allgemein hochgeschätzt und gleichsam fürunentbehrlich angesehen wird, indem durch dessen Verlust der ganzeFaden der neueren deutschen Litteratur verloren geht, wenigstensnicht so im Kurzen und in allen Theilen durch andere Journale ersetztund beybehalten werden kann;
2 do ) Daß die obgleich nicht zu billigende Geflissenheit die So-zinianische Lehrsätze zu verbreiten, mehr die Protestantische Kirchen-und Glaubensmeinungen unter sich angeht, als daß dadurch dieKatholischen Glaubenslehren ex professo bestritten oder mit schimpf-lichen Ausdrücken angefallen würden, solches auch nur Privat-meinungen einzelner Gelehrten und Mitarbeiter sind, welche zwarfrey gesagt werden, aber die Katholische Glaubens-Wahrheiten nichtentkräften können;