Ritterschaft angenohmen zur Vollstän-digkeit hier beigerükt worden.Von der heraldischen Beschreibungder Wapen darf ich dieses noch erin-nern: daß, weil selbige nach verschie-nem Zeitalter der Diplomen gleichfallssehr verschieden ist, einige Blasonirun-gen von der heute festgesezten Regel;Was bekannt, braucht nicht ge-meldet zu werden, deswegen abwei-chen; weil ich mich an den gütig mit-geteilten Diplomen, so viel möglich,habe halten wollen;Ich bitte mir nochmals hiemit allen-falls beliebige Familien=Nachrichtenvon jedem Liebhaber und Kenner aus;und nichts wird mir so angenehm sein,als wenn ich von solchen in Verbesse-rungen der Fehler und Irrtümer zurecht gewiesen werde;Mit tiefester Ehrforcht beharrendA. Robens.
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2 (1791)
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