An die Hochlöblichenkurkölnisch= und westphälischeRitterschaften.enn die Zueignung diesermeiner zwoten Wapen-ſammlung ein Beweiß7meiner wärmsten Dank-pflicht für die mir dazu gnädig ertheil-te Erlaubnis seyn kann; so sei selbigehiemit Eueren Hochwürden Hoch-und Wohlgebohrnen zu diesem Endeunterthänig gewidmet.So schmeichelhaft mir diese gnädigeErlaubnis war; weil ich dadurch ver-
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2 (1791)
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