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BISMARCK-NATIONAL-DENKMAL g WETTBEWERB
§3.
1. Die Kosten des Denkmals dürfendie Summe von 1800000 Mark nicht über-schreiten.
2. In diese Summe sind einbeschlossendie Kosten der Fundamentierung, der Erd-bewegung, Terrassenanlagen und Stützmauern.
3. Ausgeschlossen sind die Kosten fürGrundstückserwerb und Zufahrtsstraßen.
4. Entwürfe, die nach dem Urteil des Preis-gerichtes die genannte Bausumme offensicht-lich überschreiten, sind von der Zuerkennungeines Preises ausgeschlossen.
§ 4.
1. An Plänen undUnterlagen werden vonden Bewerbern verlangt:
a) Ein Lageplan im Maßstab 1 : 500. AlsUnterlage ist der den Bedingungen bei-liegende Lageplan zu benutzen. In diesenist die Lage des Denkmals und allerNebenanlagen einzutragen.
b) Die zur klaren Darlegung und zur Beur-teilung des Entwurfes erforderlichenGrundrisse, Schnitte und geometrischenAufrisse im Maßstab 1 : 100.
c) Eine perspektivische Ansicht des Denk-mals im Maßstab 1 : 100.
d) Perspektivische Ansichten, eingetragenin die vom Ausschuß zu beziehendenAufnahmen der Elisenhöhe.
e) Ein ausführlicher Kostenanschlag. Indemselben ist auch anzugeben, welcherProzentsatz des Gesamtpreises auf dasKünstlerhonorar angerechnet ist.
2. Die Beifügung von weiteren Perspektivenoder Architekturmodellen im Maßstab 1 : 50ist gestattet. Für figürliche Modelle ist auchder Maßstab 1 : 25 zulässig.
§ 5.
1. An Preisen werden verteilt:
Ein 1. Preis von 20000 Mk. =20000 Mk.Zwei 2. Preise von 10 000 Mk. = 20 000 „Zwei 3. Preise von 5000 Mk. =10000 „ZehnEntschädigungen ä2000Mk .= 2QOOO „
Sa. 70 000 Mk.
2. Das Preisgericht verteilt auf jeden Falldie vorgenannte Summe von 70000 Mk.,behält sich jedoch vor, bei Gleichwertigkeitmehrerer Entwürfe eine anderweite Verteilungeintreten zu lassen.
3. Das Preisgericht behält sich vor, weitereEntwürfe, auch solche, die wegen irgend einesVerstoßes gegen das Programm von der Preis-erteilung ausgeschlossen werden mußten, zumPreise von je 1000 Mk. ankaufen zu lassen.Jeder Bewerber erklärt sich durch die Ein-sendung mit diesem Ankaufspreise einver-standen.
§6-DasPreisrichteramt haben nach Kenntnis-nahme der Wettbewerbsbedingungen über-nommen die Herren:
Prof. Dr. P. Clemen, Provinzialkonservator
der Rheinprovinz, Bonn,Prof. Dr. Theodor Fischer, München,Prof. August Gaul, Berlin,Prof. D. E. v. Gebhardt, Düsseldorf,Prof. Hermann Hahn, München,Oberst Max Freiherr von Heyl, Darmstadt,Geh. Baurat Dr. Ludwig Hoffmann, Berlin,Geh. Kommerzienrat E. Kirdorf, Streithof-Mülheim-Ruhr,Prof. Dr. Max Klinger, Leipzig,Museumsdirektor Dr. Lichtwark, Hamburg,Geheimer Reg.-Rat Dr. ing. H. Muthesius,
Berlin,Prof. Dr. Max Schmid, Aachen,Stadtbaudirektor Prof. Fritz Schumacher,
Dresden,Prof. Franz von Stuck, München,Geheimer Hofrat Prof. Dr. Georg Treu,
Dresden,Prof. L. Tuaillon, Berlin.
Zur Stellvertretung haben sich bereiterklärt:
Prof. Dr. Max Dessoir, Berlin,
Prof. Ludwig Dill, Karlsruhe,
Prof. Josef Floßmann, München,
Stadtbaurat Hans Grässel, München,
Prof. Otto Gußmann, Dresden,
Prof. Habich, Stuttgart,
Prof. Josef Hoffmann, Wien,
Prof. Leopold Graf v. Kalckreuth, Stuttgart,
Museumsdirektor Prof. Dr. Carl Kötschau,
Berlin,Dr. Walther Rathenau, Berlin,Museumsdirektor Dr. Swarzenski, Frank-furt-Main,Museumsdirektor Dr. Theodor Volbehr,Magdeburg.