Der Herzogin Elisabeth Maria, zu Würtemberg-Oels Renunciation etc \ 59
Gomorn, General-Kriegs- Commendanten in dem Krtz-Hertzogtluim Oesterreich,Hertzogthum Schlesien , und Markgrafthum Mähren , Erb-Truchsessen in Oesterreichunter der Enss, Hauptmann des Fürstenthums (ilogau, Cammer-Directorn, General-Kriegs-Commissario und Ober-Amts-Cantzlern in über und Nieder-Sehlesien , denenHoch- und Wohlgebohrnen Herren, Wohl-Edlen, Gestrengen, Herrn Hanss Christo-phen Grafen von Puchhaimb, Herrn zu Göllersdorf und Mühlberg etc. Herrn ChristophFerdinand Poppein von Lobkowitz, Herrn auf Lipshausen , Meranitz, Salopitsch undDiebitz etc. und Herrn Balthasar Heinrich von Oberg, auf Kaikau, Maschkowitz, unddem freien König!. Burglehn Malckwitz, gemessene Conimision, gnädigst aufzutragengeruhen wollen, solche auch von beyden Theilen bis anhero fortgestellet, und zugäntzlichen Schluss gebracht, auch dabei abgeredet und verglichen worden, dass wieallen denenjenigen Rechten, so uns etwan aus dem Väterlich-Grossväterlich-Vetterlichund andern derogleichen Testamenten, Codicillen, Dispositionen inter vivos oder mor-tis Causa, wie sie Nahmen haben, wie nicht weniger ans denen vorigen Königl. In-vestituren, Privilegien, und derer allerseits Clausulis, aus Verträgen, Vergleichungenund Pactis, wie die immer genennet werden, auf dieses Fürstliche Lehn zu stattenkommen möchten, kräftiglich vor uns, wie auch mit und neben uns, abbesagten unsersHerrn und Ehegemahls, Hertzogs Sylvii zu W'ürtemberg und Teck Liebd, rennnciirenund begeben soltenj Als rennnciiren und begeben wir uns hiermit, nebst itz!er-meldten unsers Hertzliebsten Herrn und Fhegemahls Liebd, als unsers ehelichenFürstlichen Herren Vonnündens, bey itziger anderweit von neuem Allergnädigst be-schehenen Kayser- und Königl. Belehnung, vor uns wie auch mit und nebenst uns.mehr besagte unsers Herrn und Ehegemahls, Hertzogs Sylvii Liebd, angeregter Väter-lichen-Grossväterlichen-Vetterlichen und andern dergleichen Testamenten Codicillen,Dispositionen inter vivos oder mortis causa wie sie Nahmen haben mögen, wie n'.chlweniger denen vorigen Königl. Investituren, Privilegien, und derer allerseits C'lan-sulis, aus Verträgen. Vergleichungen und Pactis, wie die immer genennet werdenkönnen, und auf das Fürstenthum Oelss gerichtet gewesen ; Jedoch denen Allodial-Stücken, und was erblichen ist, gantz unschädlichen; Versprechen auch diese Aller-gnädigste beschehene Concession und Begnadigung anders nicht, als vor eine Fürst-liche Belehnung gehorsamst zu agnosciren und zu erkennen; Alles treulich und sonderGefehrde. Zu mehrerer Urkund und besserer Versicherung haben wir Elisabeth Maria.Hertzogin zu Würtemberg und Teck, gebohrne Hertzogin zu Münsterberg und Oelss.mit und nebenst unserm eheliehen Fürstlichen Herrn Vormunden, Herrn Silvio,Ilertzogen zu Würtemberg und Teck Liebd, dieses mit eigener Hand Unterschrift undFürstl. aufgedrückten Secreten , bekräftiget und bestättiget; So geschehen zu l'.ress-lan. den ()"'" October 1648.
(L. S.) Maria Elisabeth, Hertzogin zu Würtemberg-Öelss.
(L. S.) Sylvius, Hertzog zu Würtemberg.