Druckschrift 
Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
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VIII.

Die Entschädigungspflicht des Staates gegenüber den

Geistlichen für die geldlichen Verluste, welche dieselben

in Folge des Gesetzes vom 9 März 1874 betr. die

Beurkundung des Personenstandes erfahren.

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