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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
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Die Grundsätze der Staatssuccession, welche in den beidenReichen der pyrenäischen Halbinsel seit Jahrhunderten gelten,weichen von den Prinzipien des deutschen Thronfolgerechtes dcr-massen ab, dass man in Deutschland in Schriften, wie im Leben,nicht selten der Ansicht begegnet: die kognatischc Thronfolgein Spanien und Portugal, sei eine Neuerung, die Erfindung einermodernen Konstitution oder einer einseitigen väterlichen Verfügungzu Gunsten einer bevorzugten Tochter. Die Anwendung deutsch-rechtlicher Grundsätze auf die Thronfolge in Spanien und Portugalhat häufig eine schiefe Benrtheilung der in diesen Ländern statt-findenden Thronstreitigkeiten herbeigeführt und ist selbst in prak-tischer Beziehung von Bedeutung für die, diesen Königreichengegenüber zu befolgende Politik gewesen.

Dabei ist aber nicht ausser Acht zu lassen, dass der streitigePunkt bei der Staatssuccession in Spanien ein anderer ist, als inPortugal. In Spanien wird von der karlistischen Partei die kog-natischc Thronfolge bestritten und der Vorzug des Mannsstammesbehauptet. Don Karlos beruft sich auf die Einführung der agna-tischen Thronfolge durch das Autoacordado Philipps V ; in Portugalhaben selbst die Miguelisten die kognatische Thronfolge nie inZweifel gezogen, sie greifen die Legitimität Marias II keineswegsdeshalb an, weil diese als Prinzessin von ihrem Oheim DomMiguel hätte ausgeschlossen werden müssen; sie richten ihre De-duktion nicht unmittelbar gegen das Recht dieser Königin (wiedie Karlisten gegen das Recht der Königin Isabella), sondern siesprechen bereits dem Vater Donna Maria's II, Dom Pedro IV, dieSuccessionsfähigkeit ab. Nach ihren Ansichten hat Dom Pedro IVselbst nie ein Recht auf die portugiesische Krone gehabt und einsolches desshalb auch nicht auf seine Descendenz vererben können,