2. Charakter der anzustellenden Klage. 67
den, so wäre es unbedenklich eine solche zu geben, da auch preus-sischer Seits vernünftiger Weise gar nichts anders darunter gemeintsein kann, als was Kayern nur noch ausdrücklich ausgesprochenwissen will.
Damit wäre, bei sonstiger Uebereinstimmung der hohen Kon-trahenten über die spezielle Formulirung des Schiedsvertrages, einesichere Basis für das schiedsrichterliche Verfahren gewonnen.Breslau am S. Juli 1S70.
Nachtrag.
Soweit waren im Juli 187 0 die Einleitungen zur Eröffnungdes schiedsrichterlichen Verfahrens in dieser Angelegenheit ge-troffen. Da erfolgte am 19. Juli 1870 die Kriegserklärung Frank-reichs an Preussen. In diesen schweren Tagen bewahrte Sr. Maj.der König Ludwig II von Bayern dem verbündeten Preussen inacht deutscher Weise die vertragsmässige Treue und stellte am20. Juli sein Heer unter preussischen Oberbefehl. Das Blut derPreussen und Bayern floss in Strömen für die Sache des gemein-samen Vaterlandes. Der Eintritt Hayerns in das neue deutscheReich stand in nächster Aussicht. Unter solchen Umständen schiendie weitere Verfolgung eines Anspruches Preussens nicht mehr amPlatze, dessen Durchsetzung dem ganzen bayerischen Volke, be-sonders der so deutsch gesinnten Stadt München, durch Entziehungder edelsten Kunstwerke der Pinakothek, einen tiefen Schmerzbereitet haben würde. Der juristische Standpunkt musste daher dempolitischen und patriotischen weichen. Freilich war es hart, diegerechten Hoffnungen des bergischen Landes und der Stadt Düssel-dorf fü r immer zu verei teln, welche sicher auf die Wiedergewinnungihres alten Landeskleinods gerechnet hatten; aber auch hier musstedas partikuläre Interesse eines einzelnen Landestheiles der deut-schen Sache zum Opfer gebracht werden. Konnte man sich doch,seitdem wir ein einheitliches Reich besitzen und unser gemeinsamesdeutsches Vaterland nicht mehr blos im Lande der Träume liegt,Von einem höhern Standpunkt aus sagen, dass die reichen Schätzeder ehemaligen Düsseldorfer Gallerie der Förderung der deutschenKunst in München eben so gut dienen können , wie in Düsseldorf.* n diesem Sinne berichtete auch der mit Abfassung vorliegender