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Aus der Praxis des Staats- und Privatrechts
Entstehung
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Erwerb der Herzogthümer Jülich und Berg durch das Haus Pfalz-Neuburg. 5

blieb, obgleich dieselbe ebenfalls von Anna von Jülich, derGemahlin Philipp Ludwigs, abstammte.

Die ältere Linie Pfalz-Neuburg, welche auf diese Weisedie Herzogthümer .Jülich und Berg erwarb, stammte von Stephan,Pfalzgrafen von Simmem, dem dritten Sohne Kaisers Ruprechtsvon der Pfalz, welcher in der Theilung mit seinem erstgeborenenBruder, dem Kurfürsten Ludwig TU, Simmern und Zweibrückenerhalten hatte. Die Söhne Stephans nahmen ebenfalls wiedereine Theilung vor; Friedrich wurde der Stifter des HausesSimmern, welches, nach Erlöschen der alten Kurlinie mit OttoHeinrich, 1551) die Kurwürde und Kurlande erbte, währendLudwig der Schwarze Zweibrücken erhielt. Der Urenkel desletztern, Wolf gang von Zweibrücken, wurde der Stammvateraller nachherigen Pfalzgrafen. In seinem Testamente vomt(i. August 1568, theilte er seine Lande so, dass der Erst-geborene Philipp Ludwig Neuburg, der zweite Johann Zwei-brücken bekam, während die drei Jüngern Söhne ausser einemGelddeputat nur einige Aemter zugetheilt erhielten; zwei vonletztern starben ohne Descendenz, so dass von den Jüngern nichtregierenden Linien nur eine die von Karl zu Birkenfeldübrig blieb. Es gab von dieser Zeit an drei Speciallinien inder Descendenz Wolfgangs. Die neuburgische, welche sichwieder in Neuburg und Neuburg-Sulzbach theilte, die zwei-brückensche und die birkenfeldische.

Das hier manchfach in Betracht kommende genealogischeYerhältniss der pfälzischen Linien stellt sich folgendermassen:

(Siehe umstehend.)

Wolfgang Wilhelm, welcher durch den Xantener Ver-gleich von 1014 die Herzogthümer Jülich und Berg erhielt, besassausserdem nur das kleine Herzogthum Neuburg an der Donau(die s. g. junge Pfalz); sein Sohn Pfalzgraf Philipp Wilhelm, welchermit dem grossen Kurfürsten den Vertrag von 1 666 abscbloss, wurdenach Abgang der Simmerschen Linie, Kurfürst von der Pfalz 1685.Seitdem besass das Haus Neuburg dreierlei Lande: die alten Kur-lande am Oberrhein und Neckar mit der Hauptstadt H eidelberg,später Mannheim, das Herzogthum Neuburg an der Donau unddie beiden Herzogthümer Jülich und Berg am Niederrhein. Wäh-rend nun beide erstere Territorien altes Stammeigentlvum des pfälzi-schen, bezüglich wittelsbachischen Hauses waren, ruhte der Besitz