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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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November 1554.

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Kriegsvolk in der Picardie entlassen. Hauptleute und Knechte haben ihm treu und redlich gedient und ers" mit allen wohl zufrieden. «. Gesandte der Eidgenossen aus den III Bünden und der Stadt St. Gallen^öffnen, ihre Herren haben vernommen, wie zwischen den VII Orten und den vier Städten etwas Miß-verständlich und Unwillen entstanden sei, was sie sehr bedauern. Da Glück und Wohlfahrt der Eidgenossen"uch ihr Glück und ihre Wohlfahrt sei, so sähe man nichts lieber als Einigkeit unter den Eidgenossen. IhreDbern haben daher die Gesandten abgeordnet und angewiesen, allen Fleiß anzuwenden, um zu versuchen,den Anstand gütlich beizulegen. Man hat ihnen dieses zum freundlichsten verdankt und ihnen angezeigt.Man habe sich auf diesem Tage soweit genähert, daß einige Mittel und Artikel aufgestellt worden seien, daßMan auf ein gütliches Beilegen des Spanes hoffen dürfe. L» Der päpstliche Legat Oclavian, Bischof vonTerracina, und der Gesandte des Königs von Frankreich, der Herr von St. Laurent, legen ihre Vorträgeschlich ein, von denen den Boten Copien mitgetheilt werden. Man verdankt ihnen ihr treues Mahnenund Warnen zum besten; wenn auch einiger Span unter den Eidgenossen gewaltet habe, so sei doch derselbeMcht soweit gediehen, daß es znr offenen Fehde gekommen wäre; übrigens habe man sich auf diesem Tagegutlich und freundlich vereinigt, so daß aller Streit beigelegt worden sei. K. Es waltet ein Span zwischender Commune Bignasco („Bugnasch") im Mainthal und Christoffel zu der Brugg wegen einiger Allmenden,Re sie gegen einander abgetauscht haben. Nachdem Christoffel vor dem Landvogt Quintin von Freiburg imRecht obgesiegt hatte, wurde das Urtheil von den Rathsboten der Eidgenossen auf der Jahrrechnung zu LuggarusMffänglich bestätigt, dann aber am Schlnsse der Jahrrechnung aufgehoben und dem jetzigen Landvogt Brüglervon Bern befohlen, die Sache vor sich zu nehmen, und was er dann darin spreche, bei dem soll es verbleiben,^a man es ganz unbillig findet, daß auf einer Tagsatzung anfangs ein Urtheil bestätigt und dann aberwieder abgethan werde, so soll sich jeder Bote bei dem Boten seines Orts, der auf der Jahrrechnung zu^vggarus war, erkundigen, aus welchen Gründen dieses geschehen sei, damit man auf dem nächsten Tag,Meiin die Parteien erscheinen, um so besser in der Sache zu handeln weiß. I». Gesandte derer von Huttwyl^scheinen und lassen durch Schultheiß Nägeli von Bern vorbringen, es sei bekannt, wie sie durch einenBrand erheblich beschädigt worden seien; nun haben sie wieder gebaut und dabei ein neues schönes Rathhauserstellt; sie bitten, ihnen für dasselbe Wappen und Fenster zu schenke»; hiefür verwendet sich auch derSchultheiß im Namen seiner Obern. Wird heimgebracht. I Es erscheint Wilhelm von Bernhusen, Vogtiu Güttingen, im Namen Karls von Bernhusen, Ritter des Sanct Johannsordens, seines Bruders, mitbeistand der beiden Commenthuren von Leuggern und Mainz, Namens des Ritterordens und der Freundschaft^s von Bernhusen, und eröffnet: Genannter Karl von Bernhusen sei von dem Hochmeister des St. Johanns-ordens und dem Ritterorden mit dem dem Orden gehörenden Hause Buchsee, das auf dem Gebiete derervon Bern liege, begäbet und belehnt worden, gemäß vorhandener Bullen, Briefe und Siegel. Wiederholt^be man nun die von Bern angegangen, das Haus und dessen Nutzungen dem Belehnten zu übergeben;'van habe auch diesfällige Empfehlungsschriften von den Orten („unfern Herren und Obern") an die vonVern erlangt und sich auch mündlich an dieselben gewendet; als endliche Antwort habe man nur soviel^angt, die von Bern seien nicht gewillt, das Haus dem von Bernhusen zu übergeben; dagegen könnte manvch allfällig dazu verstehen, sich mit dem Orden durch eine Geldsumme abzufinden. Das aber sei ihnenvrchaus nicht annehmlich. Es haben die von Bern im Jahre 1548 sich mit dem von Schwallbach, Com-'venthur zu Tobel, soweit eingelassen, daß sie ihm eröffneten, wenn er die nöthige Vollmacht bringe, so wolle'van versuchen, mit ihm in Betreff des Hauses Buchsee einig zu werden. Da nun die Gesandten für ihren