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4,1,e (1886) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1549 bis 1555
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1053
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October 1554. 105Z

Friedens und zum Dienste seines Namens lenke. Sie haben zufolge göttlicher Eingebung sich vorgenommen,die einmal erkannte christliche Wahrheit nimmermehr aufzugeben, wenn sie auch eines gewaltsamen Todessterben müßten. Wenn man ihnen daher unbeschadet des Friedens und der Bündnisse Hülfe gewährenkönne, so sei ihnen diese sehr genehm, und sie glauben, was immer ihnen durch die Orte für Beistandgeleistet werde, es komme derselbe von Gott; für den andern Fall aber bitte man im Herrn, sich ihrer wegennicht in Gefahr zu begeben; denn es sei besser, daß sie, wenn es Gottes Wille sei, leiden. Gott wolle dieOrte mit seiner Güte in seinem Geiste lenken.

St. A. Zürich! Acten LuggaruS, lateinisch und deutsch. — K. A. Schafshausen! Correspondenzen.

339.

Wern, Ireiburg, Sotothurn. 1554, 29. October bis 12. November.Verhandlung zwischen Biel, auch Erguel mit den drei Städten wegen der Verpfändung von Erguel.

I. 1554, 29. October. Vor dem Rathe zu Bern erscheinen Boten von Biel und eröffnen, im Anschlußan den letzten Vortrag, in Betreff der Bauern, „so st) verkauft" (erkauft), wie sie „nächstkünftis Frytags"zusammengekommen seien und begehrt haben, ihnen zu huldigen. Da sei ihnen geantwortet worden, „sy"wollen das nicht thun, man gebe ihnen denn den frühern Eid heraus, den sie sich zu thun erboten haben.«Über (aber?) unangsächen" dessen haben sie sich vereinbart und gelobt, ihnen nicht zu huldigen, auch wederZins noch Zehnten zu geben. Der Rath antwortet, wenn sie dieser Sachen wegen eine Botschaft oder Briefebegehren, so wolle er diese ihnen werden lassen, mit dem Auftrage, den Bauern vorzuhalten, wie sie verkauft(worden seien) und ihnen nichts Unziemliches zugcmuthet werde, nur das, was sie den Pfaffen schuldiggewesen seien; dessen sollen sie sich nicht weigern, oder eine Ursache anzeigen „warum, wo nit habind m. h. inenetwas zugseit, werden es ouch halten". Denen von Biel will der Rath eine Abschrift des Kaufs abfordern.

St. A. Bern: Rathsbuch No. 329 und 330, zweite Abtheilung S. 96.

II. 1554, 31. October. Vor dem Rathe zu Frei bürg erscheinen abermals Boten von Biel underöffnen: Gemäß dem in ihrem frühern Vortrage erwähnten Kaufe seien ihre Herren fürgcfahren und habendie Unterthanen, die sie erkauft haben, berufen und ihnen angemuthet, zu huldigen und zu schwören, wiesie früher andern Herren und dem Bischof gethan haben. Auf dieses haben aber die Betreffenden denen vonBiel entgegnet, sie wollen ihnen weder huldigen noch Zinse» und Zehnten bezahlen. Darüber haben dieHerren der Gesandten großes Mißfallen empfunden und besorgen, die betreffenden Bauern möchten initandern Leuten ein Verständniß haben, und glauben daher, man werde mit der Hand dazu thun müsse».Sie bitten und ermahnen nun die von Freiburg, ihnen in dieser Sache mit Boten, Briefen und sonst behülflichzu sein. Der Rath antwortet, es hätte ihn gefreut, wenn die von Biel sich hätten befreien und ihr Landerweitern können, und sei ihm leid, daß die erkauften Unterthanen nicht gehorsamen wollen. Da dieselbenaber erkauft worden seien und der Verkäufer ohne Zweifel Währschaft zugesagt habe, so sollen die von Bieldenselben rechtlich angreifen und mit ihm das Recht verüben; hiebei wollen die von Frciburg ihnen mitBriefen und Botschaften gern behülflich sein, ältere Bünde und Verkommnissc vorbehalten und diesen unbeschadet.

K, A. Frciburg: Rathsbuch No. 7L.

III. 1554, 5. November. Vor dem Rathe zu Solothurn erscheinen wieder Gesandte von Biel,nämlich Heinrich Bart und Heinrich Jeger, und tragen nach gewohntem Gruße vor: Es finden sich Vielem der Herrschaft Erguel, die sich an die von Biel wollen begeben; aber die von Corgemont haben geantwortet,sie wollen vorerst den Eid von ihrem Fürsten und Herrn „ushin" haben, und wenn auch dieser herauskomme,so wollen sie sich dann erst berathen, ob sie schwören wollen oder nicht. Früher haben sie sich merken lassen,