73Pettel- und Armenwesenzogen, und durch polizeiliche Verordnungen dem Unwesen gesteuertwerden mußte. Unter preußischer Herrschaft wurde für Viersendie Bettelpolizei auf dem Wege des Gesetzes geordnet. IhreHandhabung war dem sogenannten Bettelvoght oder Bettelführerüberwiesen, welchen wir anfangs des 18. Jahrhunderts mit 25Gulden 10 Stüber, im Jahre 1738 mit 15 R. salarirt finden.1745 finden wir deren zwei, je einen für die Kirch= und Lackseite.Das Betteln auf den Gassen und an den Häusern war strengeuntersagt, und wurden die Ertappten auf dem Rathhause detinirtund wenn sie keine Einheimische waren, über die GrenzpfähleViersen's verwiesen. Unter diese Klasse fielen auch die abgedanktenund invaliden Soldaten, welche durch ihre Straßenbettelei zurLandplage geworden waren. Am Schärfsten wurde gegen dievagabundirenden Zigeuner vorgegangen. Nachdem die RegierungFriedrich Wilhelm I. durch Edict vom 26. Juli 1715 gegen die„Zigeuner, Landstreicher, Gaudiebe und Beutelschneider“ die Paß-ordnung geschärft hatte, wurden von Geldern aus 1719 zeitweiligePatrouillirungen gegen die „Vagabonden, Aegyptenaern endeandere Quatdoenders“ decretirt. Nachdem der 1725 angeordneteVersuch, der Zigeuner durch Einsteckung in Spinn= oder Zucht-häuser sich zu entledigen, resultatlos geblieben, wurde 1728 wiein ganz Gelderland ſo auch in Vierſen ein ſogenannter „Heide-pael“ oder Zigeunergalgen errichtet, an welchem alle aufgegriffenenZigeuner, die über achtzehn Jahre alt waren, gehängt wurden.Auch fahrende Schüler trieben ſich noch vielfach im Lande umher,die entweder als „Speelluyde“ oder als viaticirende Studentenauftraten. So mußte das Viersener Gericht 1750 gegen mehreresolcher umherziehenden Studiosi vorgehen, welche an den KölnerBursen bereits bis zur Theologie und Philosophie vorgerücktwaren, es aber der Fortsetzung ihrer Studien vorgezogen hatten,in Gemeinschaft mit einigen Kölner Handwerksburschen musicirendund bettelnd die hiesige Gegend unsicher zu machen. Im Jahre1793 wurde sogar die nächtliche Ruhe der Bürger von der Zu-dringlichkeit der Armen gestört, so daß die Gemeinde um achtSoldaten bitten mußte, dem Unfug ein Ende zu machen. Unterdem französischen Regime wurden die Bettler in das Arbeiterhauszu Brauweiler (le dépôt de mendicité) abgeführt, eine Einrich-tung, welche die preußischen Behörden beibehielten. Doch hieltdie französische Regierung strenge an dem Begriffe einer Arbeits-anstalt fest und nahm arbeitsunfähige Armen, welche in derGemeinde verpflegt werden mußten, nicht auf. 1810 wurden vonViersen zwei alte Leute von 64 resp. 74 Jahren zur Aufnahmeofferirt, aber nicht angenommen; 1811 constatirt der Maire, daßfür Brauweiler geeignete Individuen sich in der Gemeinde nichtbefänden. Im Jahre 1817 finden wir deren zwei aus Viersen
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Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
Seite
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