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Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
Entstehung
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72Aus dem alten Viersen.geblich um Prolongation des Abbruchstermines einkam. Ueberdie unterdrückten Wege einigten sich Maire und Ingenieur mit-telst Vereinbarung, so sollte der Weg von Schwarzenpfuhl nachViersen durch eine Brücke verbunden werden. Durch Verordnungvom 6. August wurde den Eigenthümern befohlen, auf 30 Metervon jeder Seite der Canallinie die Frucht wegzunehmen und wei-teres Säen zu unterlassen, sowie den Hauseigenthümern sich an-dere Quartiere zu suchen. Für eine arme Spinnerin, die in einerbarraque en ruine wohnte, mußte die Stadt ein Unterkommenbeschaffen. Auf eine Klage der Adjacenten hin, daß die Arbeiter dieausgeholten Erdmassen weit über die anliegenden Grundstückehinwürfen, sicherte der Unterpräfect in einem Schreiben vom 9.März 1809 den Beschädigten Vergütung zu. Am 3. Juli fanddie Ceremonie der Grundsteinlegung in Neuß statt, wozu auchViersen seine Vertreter hinsandte. Auf Verordnung des Präfectenvom 10. April 1810 mußte auf Kosten der Strandeigenthümerder Damm mit Pfählen und Bäumen besetzt werden. Der Ackerdurfte nur bis an die Bäume bepflanzt werden, Häuser mußteneinen Meter davon entfernt bleiben. Da plötzlich erfolgte dieSistirung des Canalbaues durch kaiserliches Decret. Die Arbeits-geräthe sollten auf Gemeindekosten ins Neußer Magazin geschafftwerden, wurden aber, wie Schubkarren und desgleichen, von denArbeitern in Gegenwart des Ingenieurs verbrannt. RuchlosePfahl= und Bäumezerstörungen machten in der Folgezeit der Ge-meinde viele Scherereien und Unkosten. Die Arbeitergebäude,Graswuchs und Fischerei wurden auf Befehl des Kreisdirektorsvom 3. März 1813 verpachtet. Eine Eingabe der Kreiscommis-sion vom 24. November 1816 an die Regierung, den Canal zuvollenden, hatte wenigstens für die Viersener Strecke keinen Erfolg.Achtzehntes Capitel.Bettel= und Armenwesen.In der von uns behandelten Zeit waren die Ansichten desMittelalters über das Bettelwesen bereits anderen Principien ge-wichen. Waren die Bettler im Mittelalter beinahe als unantaſt-bare Zunft betrachtet und für die Ausübung ihres Gewerbes durchdie Bettlerordnungen nur feste Grenzen gezogen worden, so wargegen Ende des Mittelalters ihre Zahl und Unverschämtheit eineso große geworden, daß selbst anerkannte Dichter wie PamphilusGengenbach, Fischart und Sebastian Brant gegen sie zu Felde