Aus dem alten Viersen.anderthalbem Reichsthaler vergüteten Nachtpatrouille verpflichtetwar. In der französischen Zeit trat in seine Functionen derAdjunct ein. Dem Voght waren zur Hülfeleistung zwei Busch-hüter oder Bettelvöghte beigegeben, die außer der Behütung vonWald und Flur die Polizeioffiziantendienſte verſahen. Im Jahre1793 wurde ihnen ein dritter beigegeben. In der französischenZeit traten an ihre Stelle die Polizeiofficiere mit einem monat-lichen Gehalt von zwölf und einem halben Franken. Für dasKehren des Marktes, welches jeden Samstag zu erfolgen hatte,erhielten sie jedesmal einen halben Franken oder zehn Stüber.Die nächtliche Bewachung der Gemeinde hatte der „Nachtkuhrzu besorgen, der dafür freien Nachtwächtermantel und sieben undzwanzig, von 1796 ſechs und dreißig Reichsthaler bezog. DerNachtswächterposten war schon im alten Viersen kein rosigerdenn „S'nachts over Gassen en Straeten loopen en daerby Korts-wylen en Schelmstucken dryven“ war unter den Viersener Jung-geſellen ſehr im Schwunge. Nach Erbtagsbeſchluß vom 12. März1726 hatte der Nachtkuhr sein Amt von zehn bis vier Uhr zuversehen und die Gemeinde voor „Brandt en voor allen onbe-hoirlycken Onvall te behouden“. In der französischen Zeit warnach Reglement vom 28. Frimaire XII jeder Bürger unter denlästigsten Bestimmungen zur Nachtwache verpflichtet.Die erste Nachricht über die Viersener Feuerwehr besteht ineinem Erbtagsbeschluß vom 26. April 1731, wonach zwei Brand-ſpritzen, eine in der Ummer Schule und eine im Rathhauſe auf-zustellen, und demjenigen, der zuerst bei ausbrechendem Brandemit seinem Pferde an eine Spritze sei, eine Pistole und demzweiten zwei Reichsthaler auszuzahlen seien. Kurz darauf, am22. April 1733, beschloß der Erbtag, fünf und zwanzig Brand-eimer an bestimmten Stellen der Stadt aufzubewahren und aufdem Markte ein Brandhäuschen zu bauen. Von 1735 an stan-den den einzelnen Brandspritzen Brandmeister vor, welche mitzwei Reichsthaler honorirt wurden. „Sie moeten in Tydt vanBrandt paraet syn, om de Spreute te dirigeeren“. Die Brand-meister wurden auf folgende Formel vereidet: „Ich geloeve enschwoere, dat ick als aengestelder Brandmeester deser HeerlyckheidtVierſſen dit myn Ampt eer⸗ en trouwelyck ſal verrichten, alleGevaerlyckheydt van Brandt eenigh aensien ofte outsight jederTydt sal bekent maecken en voorts van Tydt tot Tydt mit Toe-doeninghe van Officier ofte Gerichtspersoonen op alles achtinghegeven en sunsten te gedraeghen, wat dat Ampt eerlyck sal bevoi-dere, soo helpe my Godt en all syne lieve Heylighe“. Außerden oben genannten finden wir in späterer Zeit eine Hoser=Bok-kerter, eine Bebericher, eine Rintger und eine Hammer Brandspritze.Für das Auffahren der Spritze bei Bränden erhielt der betreffende
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Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
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