66Aus dem alten Diersen.sind. So heißt es 1714: „Gedaghde soude worden gebrandt opden Ruggen, gebrandt met eene Brandtmarck door den Scherp-richter; item dat den Beclaeghden morgen ende overmorgen miteen paer Haesen aen den Kaeckes mit den Bandt om den Halstot nigen Uhren soude staen tot Schimp ende Spott van derge-lycken Delinquenten.“ 1720 wird eine Vagabundin und Diebineine Stunde lang öffentlich an den Kaeckes gestellt und danndurch die Schützen über die äußersten Pfähle Viersens gebracht.Von den beiden des Einbruchs und der Brandstiftung angeklag-ten Johannes Grimberger und Hans Jürgen wurde 1722 dererstere „ter Galgen verwysen“ und mit Strick und Kette um denHals zum Richtplatz geführt, der zweite an einen Pfosten gebun-den, gewürgt und dann verbrannt. 1724 wurde wegen Dieb-stahls auf Verbannung und Urfehde erkannt („Baniſſement mitsdoende den Eydt van Orphede"). In demselben Jahre fand we-gen eines sehr geringen Diebstahls eine Hinrichtung mit demSchwerte statt, und wurde der Leichnam von den Buschhütern aufdem Richtplatze vier Fuß tief unter der Erde verscharrt. 1749wurde eine Kindesmörderin, von der es in den Verhandlungenheißt, daß sie, bevor sie ihr Kind in einem Rock erstickte, das-selbe „drymael tor Eeren van de allerheylighste Dryvuldigheitgekust ende hem een moederlyck cruysken gegeven“, öffentlich aufdem Markte an dem Kaekes gegeißelt, sie erhielt fünfzehn Hiebemit fünf Ruthen und wurde dann aus Viersen verbannt.Der oben mehrmals genannte, bekanntlich noch vorhandene„Kaeckes“ oder Kax oder Prangerstein trug diesen Namen amganzen Niederrhein!). So findet sich auf Siegburger Irdengeschirrdas Sprüchlein: „Wiltu an sulchen Keeks niet staen, Mostu vanboesen Wercken laen.“ Ein zweiter Stein war der sogenannteWeisenstein, um welchen der eingebrachte Gefangene dreimal ge-führt und dem Volke „gewiesen“ wurde, ob nicht Jemand alssein Bürge auftreten wolle (Coustuymenboecksken Nr. 1).Der Gemeindekerker befand sich im Schulheißenhof und lagsoviel sich der Schilderung eines stattgefundenen Ausbruches einesVerbrechers um die Mitte des 18. Jahrhunderts entnehmen läßt,unter der Erde, so daß eine größere, mit Gattern versehene Luckenach dem Hofe ging. Er hatte einen Fußblock, in welchen dieFüße des Verbrechers eingeschlossen, und einen Pfosten, an wel-chem der Hals mit eisernen Ketten befestigt wurde. Im Jahre1) Auch im Gebiete des Niederdeutschen kommt dies Wort vor, es befandsich auch in Stettin ein „Kak“ zur Entehrung der Verbrecher. Vergl. Dähnert,Plattdeutsches Wörterb. Das Wort stammt von dem Naturlaut „Käks“, derden Widerwillen gegen eine genossene Speise ausdrückt. Z. B. sagt man nochmundartlich „sich verkäksen“. So erregten auch die am Pranger Stehendenden Abscheu, das „Käks“ der Vorübergehenden.
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Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
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