64Aus dem alten Piersen.stähle, darunter zwei an den Kirchen zu Rheinberg und der AbteiKnechtsteden sollten ebenfalls auf ihn als Thäter hinweisen, dochsind ihm später anscheinend diese Delicte vom Gericht nicht mehrzur Last gelegt worden, es handelt sich in der Schlußverhandlungnur um den Diebstahl im Duisburger Walde. Als Müller indem ersten Verhör vom 3. Juli beharrlich seine Urheberschaft ab-leugnete, beschloß das Gericht, zu den „scherpen Middeln vanTortuyre“ zu schreiten. Am 5. Juli wurde der Angeklagte„buyten de Plaetse der Tortuyre“ vor den Scharfrichter und diezur Folter dienenden Instrumente geführt. Aber auch dieser An-blick konnte ihm keine Geständnisse entlocken. Als alle Ermahn-ungen resultatlos blieben, wurde er „ter Bancke gestelt“, d. h. aufdie Folterbank gelegt. Die Schnüre oder Kordeln werden an dieFußzehen gelegt. Beim Anspannen derselben wird der Delinquentnochmals zu Geständnissen aufgefordert; er schweigt, er will oderweiß nichts zu sagen. Die Daumschrauben werden angeschraubtund der Scharfrichter läßt auf den ausgespannten Körper wuchtigePeitschhiebe niederfallen. Auch dieser erste Grad der Tortur machtauf Müller keinen Eindruck. „Syn also“, fährt unser Berichtfort, „de Duymschruyven aengeschruyfft, aen hem de Beenschruyveaen het rechter Been aengeleyt, deselve een weenigh aengeschruyfft:blyfft noch all meerder by de negative (Leugnung); weshalvenaen het ander Been de Beenschruyven aengeschruyfft ende de Duym-schruyven en die aen het lincker Been all vaster toegeschruyfft.Als Müller hartnäckig blieb, wurden die Daum= und Beinschrau-ben immer fester angeschraubt und man schritt zum dritten Grade.Dem Delinquenten wurde auf dem Haupte eine große Glatze ge-schoren, der Kopf in Schnüre gelegt, die ebenfalls langsam zuſammengewrungen wurden, und ſchon wollte der Scharfrichterdas heiße Wasser ihm auf's Haupt gießen, als dieser in eine„natuyrlycke Flaute“, in Ohnmacht fiel. Dieſe Ohnmacht befreiteihn von der Fortsetzung der Folter; man schnallte ihn von derBank und führte ihn in's Gefängniß zurück. Als der Scharf-richter am Nachmittag desselben Tages constatirte, daß „de Flaute,die Tilman Müller desen Morghen gehat hefft, nu over was“begann die Tortur von Neuem. Den Delinquenten aber hattedie Procedur des Morgens schon gewitzigt, beim zweiten Gradverfiel er in „eenen gefingeerden Slaep“, wenigstens erklärte derals Sachverständiger anwesende Barbier und Chirurg Roedt, „hetgeene Flaute te wesen.“ Ohnmachten und körperliche Schwächenfanden auch trotz aller Gegenverordnungen bei den peinlichen Ge-richten wenig Berücksichtigung. Am folgenden Tage meinte derScharfrichter, sein Schlachtopfer sehe so prächtig aus, als ob dieProcedur anstatt gestern, „all over vierthien Daeghen gepasseertwere“, kurzum, am 6. Juli ging's von Neuem los. Das In-
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Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
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