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Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
Entstehung
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Aus dem alten Piersen.Während in der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts vierPferdeölmühlen bestanden, finden wir sie 1786 auf drei reducirt.Dieselben producirten von 1786 bis 1793 für 1440, 1705, 1800,1705, 2484, 1760, 1556, 2994 Reichsthaler Oel, wovon 1790bis 1793 für 804, 420, 250, 1127 Reichsthaler ins Auslandgingen.Erwähnung verdient hier auch die Gilde der Fischer. 1750auf fünf stehend, sank ihre Zahl gegen Ende des Jahrhundertsauf zwei herab. Die Fischereiberechtigung befand sich lange inder Familie Schrörs. Gefischt wurde in der Niers und „achterder Rintger Schantzen in der Torfkuhlen“, wozu um 1789 nochdie Fischerei „in den Kirber Houw“ hinzukam. Hinsichtlich derNiers galt der Rechtssatz: „de Nerse is halff Viersches“, wäh-rend die andere Hälfte Kurköln zufiel. Seit alter Zeit hatte dieGemeinde den Anspruch auf die Einkünfte der Fischerpacht. Als1781 das Capitel von St. Gereon Rechte auf dieselben zu habenglaubte, war die Gemeinde bereit, ſie den Capitelherren abzu-treten; wenn diese dagegen den Unterhalt der beiden Stege überdie Niers übernähmen. St. Gereon fand die Annahme diesesVorschlages nicht in seinem Interesse. Im Jahre 1787 war esdie Sebastianusbruderschaft, welche vermeintliche Ansprüche aufdie Fischerei vorbrachte. Sie behauptete, ihr komme das „Water-recht pan Vierssen“ zu, verlor aber den gegen den FischerJacob Schrörs eingeleiteten Proceß. 1740 betrug die von derGemeinde eingenommene Fischereipacht 5 Gulden 10 St., 17443 Gulden 15 St., 1789 4½ R. (auf vier Jahre verpachtet).Am 9. August 1789 wird uns ein großer Niersfischfang berichtet.Der Clörather Müller nämlich hatte behufs Reparatur seinerMühle die Erlaubniß erbeten, die Niers auf den Anrather oderKölnischen Bruch zu leiten, und die Viersener Regierer warenvon den kurkölnischen Grundherren, so dem Amtmann desSchlosses Neersen, zu einem gemeinsamen Fischfang eingeladenworden.—Fünfzehntes Capitel.Gerichtswesen.Wenn wir in die Entwicklung der Viersener Gerichtsver-fassung einen klaren Einblick gewinnen wollen, so müssen wiruns zuvor Klarheit über das Abhängigkeitsverhältniß der Herr-lichkeit Viersen zu verschaffen suchen. Drei Rechtsbegriffe sind