Schule und Unterricht.31bus salarirt. 1725 betrug das Fixum 12 fl. 5 st. und stieg biszur Zeit der französischen Republik bis zu 52 fl. für den DorferSchulmeister und 34 fl. für die übrigen. 1828 waren der Hei-mer und Dorfer Lehrer die schlechtst besoldeten, nämlich mit 40Thaler, die übrigen mit 60. Außerdem bezogen die Lehrer vonden einzelnen Kindern ein monatliches Schulgeld, welches in einerVormundschaftsrechnung von 1780 zu drei Stüber angegebenwird. Nach der Befreiung von der französischen Herrschaft variirtees, der Mittelsatz betrug drei Groschen zehn Pfennige. DiesesSchulgeld scheint anfänglich die Kinder ärmerer Leute von demGenusse des Unterrichtes ausgeschlossen zu haben, wenigstenswurde erst durch Erbtagsbeschluß vom 11. Juli 1791 den Leh-rern die Verpflichtung auferlegt, die Armenkinder in die Schuleaufzunehmen, und ihnen dafür eine Extraentschädigung zuerkannt.Diese war bald Fixum, so 1794 zwei Reichsthaler für die ein-zelnen Lehrer, bald richtete es sich zum gewöhnlichen Schulgeldsatzenach der Anzahl der Freischüler. Das Armuthszeugniß wurdevom Pfarrer ausgestellt. Der reformirte Schullehrer Carl Her-zogenrath erhielt 1796 5 Rr. 3 st. monatliches Fixum. ZurHeizung der Schule wurde den Lehrern anfangs eine oder andert-halbe Ruthe Torf, und als diese später zum Gehalte geschlagenwurde, elf Schanzen Holz geliefert. 1743 fragen die GeldrischenSuperrevisoren der Gemeinderechnungen an, „ob niet besser wäre,das die Schollmeisters jaerlixs ein gewisses Gelt voor ihr Gehaltzugelagt würde, wiel die Gemeinde niet mit Torff versehen ist.Die Viersener Gemeindeverwaltung antwortet: „Der Vorschlagist gutt, aber wan deselbige das Geldt in die Händt becommen,sullen dasselbe anderswo aenlegen und legen keinen Torff daervorein, soo müsten die Kinder im Winter Kält leyden, soo dochdessentwegen den Schollmeisters zugelagt ist, om den Kindern dieScholl einzuſtocken.“ Auch dem reformirten Schullehrer wurdendie Schanzen geliefert, nur im Jahre 1781, als die Stadt mitder reformirten Gemeinde im Proceß lag, schien man diesesAnrecht ignoriren zu wollen, wodurch ein Geldrisches Monitumvom 9. September veranlaßt wurde. Bei dem geringen Salärwaren die Lehrer natürlich auf Nebenverdienste angewiesen. Sofinden wir 1774 den Ummer Lehrer Jacob Streucken „als Brandtmeester van de Ummer Brandtspeuth.“ Während die übrigenLehrer die Privatschreibereien der Eingesessenen vielfach besorgten,wurde in älterer Zeit, als zur Aufstellung der Gemeinderechnun-gen noch kein besonderer Bürgermeister oder Rendant bestelltwar, dazu der Dorfer Lehrer verwandt. So quittirt Franz Not-hofen 1696 über zehn Viersener Thaler, 1730 über sechszehnGulden Schreiblohn. Als er sich auch verleiten ließ, notarielleAkten anzufertigen, rief er einen energischen Protest des Stadt-
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Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
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