Druckschrift 
Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
Entstehung
Seite
26
Einzelbild herunterladen
 

26Aus dem alten Viersen.tigen Gründen ihr eigenes Kirmesfest. So heißt es 1772: „Opden ersten Sondagh nae S. Jean (24. Juni) wesende Kirmesin het Beberick“, und 1774 finden wir, daß die Bebericher Kirmesfünf Tage dauerte, von Sonntag den 26. bis Donnerstag den30. Juni. Ob andere Vroghen auch ihre besondere Kirmestagehatten, weiß ich nicht anzugeben. Jedenfalls erklärt sich aus derfrühern, besonders gefeierten Bebericher Kirmes, weshalb in derjetzigen Frühkirmes der fünfte Tag als Bebericher Kirmestag gilt.An den Kirmestagen entwickelte sich in Haus und Hof, aufStraßen und in Wirthshäuſern ein heiteres, buntes Leben. Nachabgehaltener kirchlicher Feierlichkeit versammelten sich gegen Mit-tag in den bessern Familien die eingeladenen „Kirmesgaastenals welche man namentlich die auswärts wohnenden Verwandteneinlud. Am Nachmittag ging man, sei es „in het Dorp“, oderam fünften Kirmestag „in het Beberick“ mit der ganzen Familie„een Glaesken Beyer drincken“ bis gegen Abend, wann „de Huys-vrouwe de Avondtsmaltyt“ angerichtet hatte. Darauf wurde einefrische „Pyp Toback“ gestopft und noch einige Maaß Bier geholt.Nicht so friedlich ging's in den Schenken und Herbergen zu.Bei diesen Gelegenheiten loderte die Feindschaft der einzelnenHonschaften in hellen Flammen auf, und ohne Prügelei unter denJunggesellen derselben lief's selten ab. 1720 wurde die Erbitte-rung auf der Helenabrunner Kirmes so groß, daß der Voghtacht Schützen zur Aufrechthaltung der Ruhe requiriren mußte.Die „Jonggesellen“ jeder Vroghe hatten in einem Wirthshauseihr besonderes „Speel off Daus“, wozu aber auch Fremde Zutritthatten. Der Wirth dagegen hatte an den Voght einen soge-nannten „Gelaegsbreef“ oder eine Liste „van alle in het Speelgehoorige Jongen“ abzugeben. Der „Speelmann“ bekam fürdas Aufspielen von jedem Einzelnen „synen manierlycken Speel-penningh“. Spiel und Tanz waren damals gewiß nicht wenigerbeliebt als heutzutage. Man ließ auch wohl den Spielmann zusich in's Haus kommen. Das Jahr hindurch durchzogen ebenfallsdergleichen fahrende Leute die Gemeinde, so um 1734 als beliebterMusikant „het Gladbacker Müllerken“. 1652 finden wir einenmit einer „Schelmeye“ versehen. Die Berechtigung zum Herum-ziehen „met het Bas= en Violenspeel en andere Musicalinstru-menten“ wurde aber von der Geldrischen Kriegs= und Domänen-Casse aus gewöhnlich auf sechs Jahre verpachtet. Mit den Kir-mesfesten war Markttag verbunden. 1801 (14. Nivose des Jah-res IX) verbot der Maire Gastes alle Jahrmärkte außer denenan den beiden Kirmesfesten und auf Sonntag Laetare. NachGeldrischem Land= und Stadtrecht genossen die zuziehenden Han-delsleute während der Zeit des Jahrmarktes „Mercktvryheytund konnten nur für auf dem Jahrmarkt selbst contrahirte Schul-