Druckschrift 
Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
Entstehung
Seite
24
Einzelbild herunterladen
 

Aus dem alten Piersen.genannten Urbanus=, Blasius=, Martinus= und Andreasessen,welche als Servitut auf dem Schultheißenhofe ruhten. Ein, abernur einmal — 1713 — aufgeführtes officielles Essen war das„Nieuwjaerseten“, wofür die Gemeindekasse mit 15 Reichsthalernbelastet wurde. Im allgemeinen scheint der Neujahrstag den Be-suchen unter den Verwandten gewidmet worden zu sein. So behält sichein Ehepaar in einer Cessions=Urkunde von 1751 vor, „wan aff-standeren Kynderen by hun Ouders op Nieuwjaersdaegh soudenspeelen kommen, datten Annemer aen hun sal fasounlyck Eten endeDryncken geven.“ Das Neujahrs= und Hochzeitsschießen forderteschon im Beginn des achtzehnten Jahrhunderts Geldrische Verboteheraus. Die Faschings=Belustigungen waren ebenfalls sehr imSchwunge, und wurde frühzeitig eine Verordnung gegen das„Gecken off Mommenspeelen ende Voeyjachten, erlassen und ver-boten, den Fastnacht über den Dienstag hinaus zu verlängern.Seiner Originalität wegen sei ein Fastnachtsbrief hier erwähnt,den die Schulkinder von Lobberich im Jahre 1657 an den hiesi-gen Gerichtsschreiber Johann Menghius richteten, der zugleichSecretär des ganzen Amtes Krickenbeck war, zu dem auch Lob-berich gehörte: „Ehrenvester vorachtbarer villgeehrter Herr Land-schreiber. Ew. Ehrv. hiermit unseren geringen verfahren Jugendtrecomderen, haben wir nit unterlassen konnen betten, wollet den-selben geleben wollen, uns einen geringen Verehrung fur desenanstehendt Fastnacht mit zu theilen, solches wullen wir nach unse-ren geringen Vermugen mit allen Danck verschulden, womit wirEw. Ehrv. in Schutz Gottes befehlen verbleiben denselben: wirsamplichen Schull Kinder zu Lobberich. Dem Ehrenvesten vor-achtparen Herrn Johann Mengis Landtschreiber deß Amts Criecken-beck.“ So viel sich diesem verzwickten Schreiben entnehmen läßt,dessen Verfasser, zweifelsohne der Lobbericher „SchollmeesterGrund haben mochte, sich den gestrengen Herrn Landschreiberzum Freunde zu machen, war dasselbe mit einem Fastnachtspräsent(„einen geringen Verehrung“) begleitet. Weitere in der Gemeindeherkömmliche Essen waren in der vorfranzösischen Zeit bei denBudgetsaufstellungen, den Wege=, Gräben=, Mühlen= und Neers-Visitationen Sitte. Doch entwickelten die Visitatoren, welche ausden Gemeinde= und Gerichtsvorstehern genommen wurden, einensolchen Appetit und Durst, und wurden dafür in den Gemeinde-rechnungen ſolch enorme Summen in Anſchlag gebracht, daß dieGeldriſche Rechnungsreviſions⸗Commiſſion in ein nicht ungerecht-fertigtes Staunen verfiel und den allzu begierlichen Gelegenheits-Essern durch eingelegte Mahnungen zur Mäßigung einen Riegelvorschob. Durch Decret vom 13. November 1734 wurde ihnensogar ein Eid über den wirklichen Consum abgefordert. Festessenbei für den Staat oder die Gemeinde wichtigen Gelegenheiten