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Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
Entstehung
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Officielle Essen und öffentliche Feste.23verstand man es auch, bei besonderen Gelegenheiten opulente Di-ners zu veranstalten. Die Gemeinderechnungen gewähren unseinen Einblick in das Menu des Diners, welches die Gemeindedem durchreisenden Minister von Heinitz veranstaltete und zu dessenHerstellung ein fremder Koch und eine Anzahl von Mägden re-quirirt wurden. Es kamen dabei zur Verwendung 10 PfundRindfleisch (à 6 Stüber), Krebs, 11 Savoyen (à 1½ Stüber),Blumenkohl, Kohlrabi, ein Huhn, 7 Pfund Koch⸗ und Tafelbutter,Muscat, Nägelchen, Caneel, Citronen, Zucker (per Pfund 19Stüber), 30 Püttelchen Wein und 4½ Maß Bier. Nachherwurde Kaffee (per Pfund 27 Stüber) und Thee servirt und denGäſten Taback und 20 holländiſche Pfeifen⸗ (à 1 Stüber) vorge-setzt. 1777 stand der Preis des Rindfleisches auf 3½, der desKalbfleisches auf 4 Stüber, ein Küchlein kostete 4, eine Henne7—8, 1727 eine Henne dagegen 15, eine fette Gans 30 Stüber.Die bei größeren Fêten verwandten Rosinen mußte man 1767mit 7, die „Quetschen off Pruymen“ mit 4½ Stüber per Pfundbezahlen. Auch wurden die Gäste mit einer guten Prise Schnupf-tabak versorgt, das Pfund zu 15 bis 20 Stüber.Bis 1771 ruhte auf dem Pfarramte die Verpflichtung, dieGeistlichen und den Chor an sechs Feiertagen festlich zu bewirthen,und zwar am Feste Mariä Himmelfahrt, am Patronsfeste, Weih-nachten, Ostern, Kirchweih und Pfingsten. An den an erster,dritter und vierter Stelle genannten Festen „betaelt de Kerck denWyn“, an den übrigen „der Pastoir“. Heinrich Johannes, Bi-schof von Ruremond, verbot aber 1771 auf seiner Visitation hier-selbst die Verwendung der Kirchengelder zu solchen Conviviis.Dagegen blieb die pfarrliche Verpflichtung, die am ersten Sonn-tag eines jeden Monats, ferner Maria Himmelfahrt, Remigius,Allerheiligen, Allerseelen, vom Christsamstag bis Dreikönigen, vomPalmsamſtag bis weißen Sonntag, Kirchweih, vom Pfingſtſamſtagbis Pfingſtdienſtag Stationen haltenden Minoritenpatres ausVenlo, ferner die Conventualen aus Neersen, welche dieselbenStationen außer dem ersten Sonntag im Monat, Remigius undKirchweih hatten, und endlich die Patres Calcarienses, die amzweiten Sonntag im October herüberkamen, zu bewirthen — eineVerpflichtung, die sich schon im Coustuymenboecksken (Nro. 67)findet. Kam der Bischof zum Firmen oder Visitiren nach Viersen,so erhielt der Pfarrer von der Gemeinde einen Zuschuß zu seinerBewirthung, so 1730 22 Gulden. Ebenfalls wurde derselbe beiseiner Ankunft von Gemeinde wegen empfangen. So brachte am17. Juni 1746 auf Anfrage der Amtsbote von Geldern „Ordre,dat man den hochw. Bischop seine von alts gebeurende Ehr salldoen en niet mit Gewehr en Trommen sall einhohlen.Die ältesten uns bekannten officiellen Essen sind die oben-