Aus dem alten Viersen.denen sich der alte Viersener, außer bei aufgesagter Nachbarfreund-schaft, nicht entziehen konnte. Die Gräber auf dem an die Kircheanstoßenden Kirchhofe waren theils allgemeine, theils Privatstätten.An manchen Höfen haftete ein Anrecht auf ein Privatgrab; soruhte 1750 auf dem „Adriaen erf aen de Steinbruggen“ eine „by-gehoorighe Gerechtigkeit in der Kercke soo wel als op den Kerckhof“.Von der Bestattung in der Pfarrkirche selbst ist mir nur ein ein-ziger Fall bekannt. Unter dem 18. Juni 1702 nämlich bittet sichein um die Dotation der Kirche verdientes Ehepaar, Steven teGrondt und Hilken ter Sypen, die Begünstigung aus, „aengesiensy geen besonder Begraeffenis alhier op den Kirckhoff hebben, dat heereLichaemen in de Kercke alhier in een Graeff moegen begraven wor-den, waertegens sy eene particuliere Recognitie versproecken hebbenaen de Kerck — welck Versoeck oock is toegestaen“. Eine der größtenUnsitten war und ist noch das dem Begräbniß folgende Leichenessenoder Todtenmahlzeit, welcher selbst das für Preußisch=Geldern er-lassene ausdrückliche Verbot vom 16. Juni 1720 nicht steuern konnteIn einem Testamente von 1753 sind deren sogar drei vorbehalten,„twee Daeghen, om de Fruynden te tractiren ende eenen voor deNaebueren“. Ein S'gomüllen testirt „tot Begräffenis en Begäng-nüß twee Tractemente“, zu denen auch zwei aus Gladbach zube-rufende Capuziner eingeladen und ihnen noch zwei Pistolen Re-creationsgebühren ausbezahlt werden sollen. Branntwein undButterbrod bildeten die Hauptbestandtheile eines gewöhnlichenLeichenessens. So wird 1755 bei einer solchen Gelegenheit füreinen Reichsthaler vier Stüber „Wittbrodt“, für zehn StüberFousel, elf Pfund Butter für 57 Stüber, für 2 ½ Stüber Weinangeschafft. Hier in diesem Falle wenigstens scheint man aufmehr Hunger als Durst der „Lyckluydens“ gerechnet zu haben.Die neben einem Süster Kohlen gleich in Anrechnung gebrachteKanne Oel scheint auf eine abendliche Feier hinzudeuten. 1739werden ebenfalls zwei Kannen Oel, dagegen fünf Kannen Fouselund eine Ohm Bier, aber keine Speisen in einer Todtenrechnungaufgeführt. Luxuriöser war die Todtenmahlzeit, welche nach demBegräbnisse des obenerwähnten Caplan Thynen, der aus derangesehenen Familie des Viersener Bürgermeisters, Sellers undRendanten Thynen stammte, gehalten und zu der die Freundeund Verwandten aus Kempen, Hüls, Vorst, St. Thönis durchbesondere Boten eingeladen wurden. Es wurden dabei verzehrt68 ½ Pfund Rindfleisch, 52 Pfund Kalbfleisch, 2 Schinken 29Pfund schwer, 4 Hennen, 12 junge Küchlein, ferner wurde ver-braucht 1 Metze Salz, 14¾ Pfund Butter, ein Korb Bohnen,1. Pfund 24 Loth Caffe, für 18 Stüber „Beschutt“, für 3 Tha-ler Bleichartwein und für 4 Rx. 10 Stüber Spezereiwaaren.Den Schweſtern des Conventes St. Pauli wurde, wahrſcheinlich
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Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
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