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Aus dem alten Viersen : ein Beitrag zur Culturgeschichte des Niederrheines ; nach den Quellen des Viersener Stadt-Archivs
Entstehung
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11Hochzeiten.Im Hof befand sich neben dem Backhaus gewöhnlich „hetSchwinges“, in welchem der Flachs geschwungen wurde und beiden größern Höfen die Scheunen, sowie „die Betterye“. Beisolchen Bauernhöfen war die Errichtung des Viehstalles meist so,daß die Thiere mit den Köpfen in die Küche hineinsahen und vonhier aus gefüttert werden konnten.Die Dienstboten erhielten ihren Lohn gewöhnlich nicht baar,sondern theilweise wenigstens in Kleidungsgegenständen. So er-hielt 1740 eine Dienstmagd jährlich außer drei Reichsthalern „eenenSnuyffdoeck, dry Hembden, een lyne Schorte, twee Schotteldoecken,en paar Hoesen, een paar Schoen en een paar Clompen.“ Eineandere erhielt ebenfalls drei Reichsthaler, sowie „een Knyffdoeckvan eenen Gulden, dry Hembden, een lyne Schörs, twee Schot-teldoecken, een paar Hoesen en een paar Schoen.“ Auch imLohn der Knechte war meist Leinen einbegriffen. 1780 erhieltendie Dienstboten baar schon bis zu 25 Reichsthaler.—Zweites Capitel.Hochzeiten.Die Worte „Hochzeit“ und „Heirath“ sind mir in den Ur-kunden des 18. Jahrhunderts nicht begegnet, man gebrauchtedafür allgemein die mittelalterlichen Bezeichnungen „Bruylound „Hylyx“.!) Die Ehe wurde in ihrer sacramentalen Bedeutungstrenge geachtet und, wenn auch, je näher wir dem Mittelalteruns nähern, die Auffassung der Eheleute als Spender des Sacra-mentes und der priesterlichen Einsegnung als des Accedens auchim Volke klarer wird, so war der Beginn des gemeinsamen Haus-haltes erst nach dem „solemneelen Kerckgangh“ gestattet. DieMitgift, welche die Braut von den Eltern erhielt, ward „Hylyx-penninck“ genannt und bestand theils in mobilaren oder immobi-laren Gütern, theils in einer bestimmten Geldsumme. Vor allemwurde auf eine gefüllte „Bruydtkiste“ Anspruch gemacht, in dersich die eigenen Kleider und das nöthige Bettzeug für die Brautbefanden. Die Brautkleider wurden im Hause angefertigt, und derBraut beim Auszuge aus dem elterlichen Hause ein sogenannter„Vertreckspenninck“ gegeben, welcher gewöhnlich ein bis fünf Reichs-thaler betrug. Oeffentliche Ehecontracte wurden nur dann ge-schlossen, wenn ein Theil bereits verwittwet und für die Zukunft„Hillick“ = „Hiwelick“ entstammt der altdeutschen Wurzel Hiwain der Bedeutung „Hausstand“. So hieß im Gothischen die Hausfrau heiva-vrauja. Demnach heißt „hilliken“ einen Hausstand gründen, heirathen.Vergl. Germania 1873, S. 208.